Schwarzwaldfahrer Geschrieben 11. August 2010 Share Geschrieben 11. August 2010 Hallo Gemeinde! Da ich vor zwei Tagen leider meinen Lex geschrottet habe, habe ich mal eine Frage. Ich habe eine Vollkaskoversicherung und möchte mal wissen nach welchen Kriterien bei einem selbstverschuldetem Totalschaden die Versicherung zahlen muss. Nach regionalem Wiederbeschaffungswert oder nach Restwert des Fahrzeuges? Danke schon mal an das all wissende LOC! Gruß Schwarzwaldfahrer 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kroebje Geschrieben 11. August 2010 Share Geschrieben 11. August 2010 (bearbeitet) Das ist aber Mist! Personenschaden? Um auf die Frage des Themas zu antoworten: Ärger. http://www.captain-huk.de/kaskoschaeden/to...t-im-kaskofall/ Beachte die ebenso hilf- wie umfangreiche Linksammlung auf dieser Seite. =========== Mein eigener IS300X wurde vom Lexuswerkstattmeister geschrottet. Wurde von der Kasko!!verischerung der Werkstatt abgerechnet. Kasko ersetzt nur bei (fast) neuen Wagen den Neuwagenwert, ansonsten den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs gleicher Art und Güte. WBW war damals bei meinem 22.000. Geschätzte Schadenhöhe war 14.000 Man hätte ihn mir also repariert und zusätzlich (kulanzhalber!) noch 1.000 Euro für Wertminderung gezahlt. Ich wollte aber keinen reparierten Wagen, darum sah die Rechnung so aus: Schrotthaufen wurde für 10.000 an Gutachterhändler verkauft (Restwert). Mein Erlös, denn der Wagen gehörte ja mir. Versicherung hätte zahlen müssen 12.000. Damit wär sie gut weggekommen, da sie bei Rep. 14 hätte zahlen müssen. ABER sie hat argumentiert: Durch Entfall der Reparatur entfällt die MwSt. auf die Arbeitsleistung, und DIE bekomme ich NICHT erstattet. Also bekam ich von der Versicherung nur 11.000; und natürlich auch keinen Wertminderungsausgleich. Das Argument mit der MwSt. tauchte aber erst ganz zum Schluss auf, da war der Rest schon gelaufen. Ich blieb auf 1.000 Euro Schaden sitzen und habe getobt. Ergebnis meiner Recherche war, dass es so gängige Rechsprechung ist. 1:0 für die Bösen. Als Wiedergutmachung bot mir das Autohaus einen anderen IS300X an, aber der war in einem weniger guten Zustand als meiner. Außerdem schwarz statt rot. No way! Im o. g. Link fehlt mir die Info, dass Du für einen eigenen Gutachter bei Kaskoschadenregulierung natürlich selbst blechen musst. =========== Und? Wird's wieder ein IS? Oder, wir leben in seltsamen Zeiten: Wird's überhaupt ein Lexus? bearbeitet 11. August 2010 von kroebje 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schwarzwaldfahrer Geschrieben 11. August 2010 Autor Share Geschrieben 11. August 2010 (bearbeitet) Danke schon mal für die schnelle Antwort! Ärger? Ich befürchte es! Nein keine Personenschäden-bin völlig unverletzt ausgestiegen(war allein im Auto). Nicht mal eine Prellung o.ä. Ob es wieder ein Lex wird muss ich sehen. Kommt darauf an was ich von der Versicherung bekomme und was der Markt sagt. Wenn dann nur wieder einen IS300 SC. Danke auch für den Link-werde mich mal durcharbeiten. Mal sehen ob ich einen vergleichbaren Fall finde. LG Schwarzwaldfahrer bearbeitet 12. August 2010 von RodLex 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schwarzwaldfahrer Geschrieben 11. August 2010 Autor Share Geschrieben 11. August 2010 Mal noch eine Frage zum Gutachter. Muss ich einen eventuell von der Versicherung bestellten Gutachter akzeptieren oder kann ich auf einen unabhängigen Gutachter meines Vertrauens bestehen? Danke schon mal für die Antworten! LG SWF 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kroebje Geschrieben 11. August 2010 Share Geschrieben 11. August 2010 Muss ich einen eventuell von der Versicherung bestellten Gutachter akzeptieren oder kann ich auf einen unabhängigen Gutachter meines Vertrauens bestehen? Danke schon mal für die Antworten! Wer bestellt, der zahlt auch. Die Versicherung schickt ihren Gutachter. Wenn Dir der nicht passt, nimmst Du einen eigenen. Und bezahlst ihn. Dann gibt es eben zwei Gutachten. Ich würde mit einem eigenen GA warten, bis der VersicherungsGA sein Ergebnis vorlegt. Normalerweise sind die OK. Einen "befreundeten" GA, dem Du einen Auftrag zuschanzen willst, wird die Versicherung sicher nicht anstelle des eigenen akzeptieren. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CrashDown Geschrieben 11. August 2010 Share Geschrieben 11. August 2010 Wer bestellt, der zahlt auch. Die Versicherung schickt ihren Gutachter. Wenn Dir der nicht passt, nimmst Du einen eigenen. Und bezahlst ihn.... Einen "befreundeten" GA, dem Du einen Auftrag zuschanzen willst, wird die Versicherung sicher nicht anstelle des eigenen akzeptieren. Was die Versicherung akzeptieren will und muß ist aber ein Unterschied! Leider habe auch ich in einer kurzen Recherche keine eindeutige Antwort dazu gefunden, soweit ich aber lesen konnte ist deine Frage auch abhängig von den AGBs deiner Kfz-Versicherung. Da unterscheiden sich wohl die Versicherer, also wirst du wohl um einen Blick in das klein gedruckte dunkelgraue auf hellgrauem Hintergrund nicht umhin kommen. Mein Meinung/Empfehlung Bitte nimmt es mir nicht böse, doch gerade wenn es um das Thema "Recht" geht, gibt es mehr Halbwissen als wirklich fundierte Kenntnisse! Daher empfehle ich eine Rechtsberatung, viele Rechtsschutzversicherungen bietet eine telefonische Erstberatung sogar kostenlos an. Lieben Gruß, Andy 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schwarzwaldfahrer Geschrieben 11. August 2010 Autor Share Geschrieben 11. August 2010 Danke für die weiteren Antworten! Zu zwei Punkten möchte ich sagen, dass ich keinen "befreundeten" Gutachter habe und kenne ;) . Ich wollte lediglich verhindern, dass ich bei einem GA in dem ich meiner Meinung nach übermäßig benachteiligt werde einen eigenen noch mal beauftragen kann. So ungefähr weiß man ja was der Wert des eigenen Wagen's ist(ganz so doof sind wir ja auch nicht ;) ) Der andere Punkt ist, dass ich natürlich keinen Ersatz für eine Rechtsberatung suche. Wollte nur mal in groben Zügen wissen was in so einem Fall in etwa auf mich zukommt. Ist für mich auch der erste Crash! Meine Hoffnung ist einfach, dass es User gibt die so etwas schon durch haben. Also Danke für die bisherigen Antworten! Haben schon etwas Licht ins Dunkle des Versicherungsdschungel gebracht! LG SWF 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Peluche Geschrieben 12. August 2010 Share Geschrieben 12. August 2010 Hi Sven, AUA.....das tut mir jetzt echt Leid für dich. Helfen kann ich dir leider nicht mit deiner Frage....nur ein bissl trösten vielleicht ;) Wenn ich einen is 300 sehe......geb ich Laut. Gruß Knut 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schwarzwaldfahrer Geschrieben 12. August 2010 Autor Share Geschrieben 12. August 2010 Hi Sven, AUA.....das tut mir jetzt echt Leid für dich.Helfen kann ich dir leider nicht mit deiner Frage....nur ein bissl trösten vielleicht :swizz: Wenn ich einen is 300 sehe......geb ich Laut. Gruß Knut Hallo Knut! Danke für den Trost! Räume ihn heute aus und mache noch ein paar Bilder. Lt. GA ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden(17000¤ Rep.). Stehe schon mit micmel in Kontakt. Er verkauft ja hier im LOC seinen 300er SC. Mal sehen was der GA für eine Zahl raus lässt zwecks Wiederbeschaffungswert. Gruß Sven 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pascha Geschrieben 12. August 2010 Share Geschrieben 12. August 2010 So wie oben beschrieben stimmt es: "Wer bestellt, der zahlt auch. Die Versicherung schickt ihren Gutachter. Wenn Dir der nicht passt, nimmst Du einen eigenen. Und bezahlst ihn. Dann gibt es eben zwei Gutachten. Ich würde mit einem eigenen GA warten, bis der VersicherungsGA sein Ergebnis vorlegt. Normalerweise sind die OK. Einen "befreundeten" GA, dem Du einen Auftrag zuschanzen willst, wird die Versicherung sicher nicht anstelle des eigenen akzeptieren. " 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schwarzwaldfahrer Geschrieben 12. August 2010 Autor Share Geschrieben 12. August 2010 So hier mal einige Bilder vom "Totalverlust"! Der Gutachter macht einen sehr guten Eindruck. Die Frage nach einem eigenen GA dürfte sich erledigt haben-na wenigstens mal was positives. Gruß SWF 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TODDE Geschrieben 12. August 2010 Share Geschrieben 12. August 2010 Oha... ;) ...auch von mir mein Beileid...(Zum Glück nur Blechschaden...) Micmel's 300er wollte ich Dir auch gerade vorschlagen...aber wie ich lese, bist schon am Ball... :rolleyes: Gruss vom Todde 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
micmel Geschrieben 13. August 2010 Share Geschrieben 13. August 2010 (bearbeitet) Hi zusammen, ja, wir haben regen Kontakt, sind uns auch schon fast einig. War heute noch beim TÜV, neue Plakette draufkleben lassen. Nächste Woche kann er dann mein Schätzchen holen kommen. Dann kann ich wenigstens hier im Loc mein Schätzchen noch weiter verfolgen. Gruss Michi bearbeitet 13. August 2010 von micmel 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AchtungHuPe Geschrieben 13. August 2010 Share Geschrieben 13. August 2010 Ich würde mit einem eigenen GA warten, bis der VersicherungsGA sein Ergebnis vorlegt. Normalerweise sind die OK. Meine Erfahrung: Gutachter von gegnerischer Versicherung ok, Versicherung rückt das Gutachten aber nicht raus und bietet lächerliche Entschädigung an :rolleyes: Zum Glück war ich damals bei der Aufnahme dabei und hatte irgendwie einen Draht zum Gutachter. Der hatte mir nämlich erklärt warum es ein Totalschaden ist .... scharfer Brief an die Versicherung mit kleiner Abhandlung wie ein Schaden zu ersetzen ist inkl. Hinweis auf die jeweiligen Paragraphen und gut war's :afro: 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schwarzwaldfahrer Geschrieben 21. August 2010 Autor Share Geschrieben 21. August 2010 Ich habe nochmal eine Frage. Mein Wagen hat ja einen bestimmten Wiederbeschaffungswert und eine derzeitigen Restwert. Jetzt hat die Versicherung mir eine Summe überwiesen,aber den Restwert abgezogen. Ist das so in Ordnung das sich die Versicherung es so leicht machen kann und ich auf dem Auto jetzt sitzen bleibe und selber sehen muss wie ich ihn verkauft bekomme? Ist die Versicherung nicht verpflichtet mir den kompletten Wiederbeschaffungspreis zu überweisen? LG SWF 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SPORTSMAN Geschrieben 21. August 2010 Share Geschrieben 21. August 2010 Ich habe nochmal eine Frage.Mein Wagen hat ja einen bestimmten Wiederbeschaffungswert und eine derzeitigen Restwert. Jetzt hat die Versicherung mir eine Summe überwiesen,aber den Restwert abgezogen. Ist das so in Ordnung das sich die Versicherung es so leicht machen kann und ich auf dem Auto jetzt sitzen bleibe und selber sehen muss wie ich ihn verkauft bekomme? Ist die Versicherung nicht verpflichtet mir den kompletten Wiederbeschaffungspreis zu überweisen? LG SWF Nö, was soll jene mit dem "Schrotthaufen" denn machen. Du bekommst nur die Differenz. Bei mir hatte es sich sogar gelohnt: Restwert 100,- , über das "WWW." habe ich das fünffache bekommen! :) Gruß SPORTSMAN 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lexusfahrer Geschrieben 22. August 2010 Share Geschrieben 22. August 2010 Ich habe nochmal eine Frage.Mein Wagen hat ja einen bestimmten Wiederbeschaffungswert und eine derzeitigen Restwert. Jetzt hat die Versicherung mir eine Summe überwiesen,aber den Restwert abgezogen. Ist das so in Ordnung das sich die Versicherung es so leicht machen kann und ich auf dem Auto jetzt sitzen bleibe und selber sehen muss wie ich ihn verkauft bekomme? Ist die Versicherung nicht verpflichtet mir den kompletten Wiederbeschaffungspreis zu überweisen? LG SWF Hi, zuerst mal Beileid zur ganzen Geschichte... Als ich kürzlich jemandes Auto in meinem Kofferraum fand, hat die gegn. Versicherung auch nur die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert ausgezahlt. Im Gutachten waren aber einige Händler (Restwertaufkäufer oder so ähnlich) verzeichnet, die zum Auto Restwertgebote abgegeben haben (verbindlich). Indem ich meinen Unfallwagen (er war allerdings noch fahrbar und ist knapp am Totalschaden vorbeigeschrammt) an einen dieser Bieter verkauft habe, habe ich die volle im Gutachten bestimmte Summe erhalten. Ich kann dir nicht sagen, wie es sich bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden verhält...drücke auf jeden Fall die Daumen, dass es möglichst zu deinen Gunsten ausgeht. Grüße Sven 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schwarzwaldfahrer Geschrieben 22. August 2010 Autor Share Geschrieben 22. August 2010 @Lexusfahrer Erstmal viele Grüße in die alte Heimat :) und vielen Dank für die Info! LG SWF 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lexusfahrer Geschrieben 23. August 2010 Share Geschrieben 23. August 2010 @LexusfahrerErstmal viele Grüße in die alte Heimat :D und vielen Dank für die Info! LG SWF Bitte, bitte.. ..und die Grüße werde ich ausrichten................................ :D 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.