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Neue EU Idee: Strafverfolgung für den Besitz mancher alter Autos


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vor 9 Minuten schrieb milkini:

 

Kann es CO2neutrale Automobile geben? Oder wäre es irreführend das zu behaupten?

NEIN.    JA.

 

Aber darum geht es in diesem Thread überhaupt nicht. Mir geht es um hier von Usern gemachte Aussagen zum Thema und bezüglich ihrer Ängste, die nach meiner Meinung völlig unbegründet sind. Aber wie gesagt diese Diskussion ist für mich erledigt und deine weiteren Entscheidungen tangieren mich in keiner Weise.

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Also wenn die EU irreführende Angaben macht (im selben Text, von dem du nicht wissen kannst, ob ich ihn inzwischen gelesen habe), dann ist das ok für dich? Bedenke: Das ist ja gleichzeitig die Basis auf der dieser gesamte Thread fußt...

 

Weißt du was eine Erzwingungshaft ist und wer sie durchsetzt?

 

Definiere bitte, was für dich als Laien in einer Diskussion mit Laien der Begriff Strafverfolgung bedeutet.

 

Beantworte bitte meine Fragen zu meinen PKW und beachte dabei, ob und wie sich die Idee, die sich noch verschärfen/verändern kann, im Endeffekt für Regelungen nach sich ziehen könnte. Und beachte im vorletzten Satz das Wort "könnte" und begreife, dass deine Wahrheit genau so nicht feststeht, wie die der anderen. 

 

Ich verstehe ernsthaft nicht, wie du es schaffst, die eigentlichen Argumente immer wieder zu umgehen 🤔

 

Worum es dir in diesem Thread geht, muss nicht bedeuten, dass es allen darum geht...

 

 

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Wo genau macht die EU denn irreführende Angaben bezüglich Co2 neutraler Fahrzeuge? Vielleicht kannst du den Text zitieren um den es dir geht. Das hier sind die

Gründe und Ziele des Vorschlags

Der europäische Grüne Deal ist die Wachstumsstrategie der EU zur Schaffung einer klimaneutralen und sauberen Kreislaufwirtschaft bis 2050, mit der das Ressourcenmanagement optimiert und die Umweltverschmutzung minimiert wird. Im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 1 und der neuen Industriestrategie für Europa 2 ist der Fahrplan für die europäische Industrie zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals festgelegt. Der Aktionsplan enthält eine Verpflichtung zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Altfahrzeuge, um „stärker kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern (Verknüpfung von Auslegungsaspekten mit der Behandlung am Ende der Lebensdauer), Vorschriften für den obligatorischen Rezyklatanteil in bestimmten Werkstoffen … zu prüfen und die Recyclingeffizienz zu verbessern“. Im EU-Aktionsplan „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ 3 wird auch betont, dass die Kommission neue Maßnahmen vorschlagen muss, um den externen Umweltfußabdruck der EU im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Alt‑ und Gebrauchtfahrzeugen zu verringern.

 

JA ich weiß was eine Erzwingungshaft ist.

Erzwingungshaft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt lediglich ein Beugemittel dar und wird angeordnet, wenn der/die Betroffene das im bestandskräftigen Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Urteil ausgeworfene Bußgeld nicht zahlt. Aber wo liegt das Problem, das ist die Konsequenz wenn man nicht zahlen will. 

 

Für mich ist eine Strafverfolgung eine durch einen Staatsanwalt eingeleitete Ermittlung wegen des Verdachts einer begangenen Straftat. Ergo wird wegen einem Bußgeldbescheid keine Strafverfolgung eingeleitet.

 

IN DIESEM PUNKT STEHE ICH ANSCHEINEND ETWAS AUF DEM SCHLAUCH. Welche Fragen hast du denn bezüglich deines PKW an mich gestellt. Hätte, wäre, könnte, das ist genau das was ich schon einmal angesprochen habe. Du willst über Gott und die Welt diskutieren aber nicht über die hier geschriebenen falschen Aussagen. Das meine Wahrheit genauso wenig feststeht wie die der anderen sollte eigentlich klar sein, da es um einen Vorschlag für eine Verordnung geht und um nichts anderes.

 

Welche Argumente die für diesen Thread relevant sind umgehe ich denn. Eine Antwort auf diese Frage brauche ich eigentlich aber nicht.

 

Das es nicht allen um dasselbe in diesem Thread geht ist mir vollkommen klar, ich bin ja nicht blind und taub. Mir geht es um die Richtigstellung von falschen Aussagen und nicht um Populismus. Ich möchte hier auch nicht über Gott und die Welt mit dir diskutieren, deshalb solltest du mir das Gleiche zugestehen, das ich dir zugestanden habe. Du musst meinetwegen nicht mehr antworten, da die Sache wie schon mehrmals erwähnt für mich erledigt ist UND EINE WEITERE DISKUSSION NICHT VON MIR ERWÜNSCHT IST. Ich hoffe du respektierst das.

 

bearbeitet von nx 450
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vor 8 Stunden schrieb nx 450:

Wo genau macht die EU denn irreführende Angaben bezüglich Co2 neutraler Fahrzeuge?

 

Zum Beispiel u. a. genau da:

 

vor 8 Stunden schrieb nx 450:

...klimaneutralen und sauberen Kreislaufwirtschaft bis 2050...

 

Du übernimmst einfach bestimmte Definitionen/Aussagen, die auch nur Konstrukte sind, und lässt hingegen andere Definition/Aussagen nicht zu und betitelst sie einfach als falsch. 

 

Im Übrigen hatte ich nicht nach den Gründen und Zielen des Vorschlags gefragt - warum zitierst du sie?

 

 

vor 8 Stunden schrieb nx 450:

JA ich weiß was eine Erzwingungshaft ist.

Erzwingungshaft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt lediglich ein Beugemittel dar und wird angeordnet, wenn der/die Betroffene das im bestandskräftigen Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Urteil ausgeworfene Bußgeld nicht zahlt. Aber wo liegt das Problem, das ist die Konsequenz wenn man nicht zahlen will. 

 

Korrekt. In letzter Instanz droht also eine Strafverfolgung, richtig? Wie nennst du es, wenn jemand sein Bußgeld nicht bezahlt? Hast du da einen Begriff für? Bußgeldverfolgung? Und auch hier wieder: Ja, der Titel ist vielleicht reißerisch gewählt, aber er ist nicht irreführend oder falsch. Strafverfolgung droht nicht nur bei Straftaten. Das musst du doch mittlerweile anerkennen können?! So viel Tönung kann die blaue Panikbrille doch nicht haben 😉

 

 

vor 8 Stunden schrieb nx 450:

Für mich ist eine Strafverfolgung eine durch einen Staatsanwalt eingeleitete Ermittlung wegen des Verdachts einer begangenen Straftat. Ergo wird wegen einem Bußgeldbescheid keine Strafverfolgung eingeleitet.

 

Falsch. Dein Szenario beschreibt erstmal nur eine Ermittlung. Der Ablauf ist prozesshaft zu verstehen. Ergo kann am Ende eines Bußgeldbescheides auch eine Strafverfolgung drohen. Aber das hatten wir bereits mehrfach. Übrigens ein gutes Beispiel bzgl. du umgehst Argumente. Du darfst gerne für dich reklamieren, dass du es anders deutest, auslegst oder verstehst, aber du kannst nicht behaupten, dass das falsche Aussagen sind!

 

 

vor 8 Stunden schrieb nx 450:

IN DIESEM PUNKT STEHE ICH ANSCHEINEND ETWAS AUF DEM SCHLAUCH. Welche Fragen hast du denn bezüglich deines PKW an mich gestellt.

 

Sie stehen hier noch immer frei verfügbar im Thread.

 

 

vor 8 Stunden schrieb nx 450:

Hätte, wäre, könnte, das ist genau das was ich schon einmal angesprochen habe. Du willst über Gott und die Welt diskutieren aber nicht über die hier geschriebenen falschen Aussagen.

 

Was kann hier denn objektiv falsch sein, wenn von einer Idee, Sorge und Gefühlen geschrieben wird? Und ja, ich möchte ein sehr komplexes Thema möglichst breit diskutieren. Darf ich das nicht? Kommt dann die Diskussionspolizei? Du bestimmst hier nicht, wie eng ein Thema diskutiert wird. Auch hier nochmal: Worum es dir in diesem Thread geht, muss nicht bedeuten, dass es allen darum geht. Du verstehst das wirklich nicht, oder 🤔

 

Was ist denn falsch? ...dass es CO2neutrale Autos gibt oder dass letztlich Strafverfolgung droht? Oder dass keiner weiß, was letztendlich raus kommt? Ist es falsch, Regelungen aus einem Papier abzuleiten, das bereits in seiner "Präambel" falsche Grundannahmen postuliert?

 

Ich kann mich nur wiederholen: Hört auf euch auf eine Farbe oder einzelne Sätze zu fixieren. Das Thema ist dafür zu komplex. 

 

 

Ich habe es auf der Mikro-, Meso- und Makroebene beleuchten wollen. U. a. habe ich dabei persönliche und praxisbezogene Beispiele benutzt, versucht per Reframing als generell geltend postulierte Prinzipien zu verdeutlichen/hinterfragen. Darf ich das nicht? Hast du dir die Mühe gemacht Rainer Mausfeld bzgl. der Verengung der Debattenräume anzuschauen? Das solltest du wirklich machen 👍

 

 

vor 8 Stunden schrieb nx 450:

Das meine Wahrheit genauso wenig feststeht wie die der anderen sollte eigentlich klar sein, da es um einen Vorschlag für eine Verordnung geht und um nichts anderes.

 

Mir ist wirklich nicht klar, dass dir das klar ist bzw. ich kann das nicht erkennen 🤷

 

 

vor 8 Stunden schrieb nx 450:

Welche Argumente die für diesen Thread relevant sind umgehe ich denn. Eine Antwort auf diese Frage brauche ich eigentlich aber nicht.

 

Das ist wahrscheinlich das größte Problem. Begreife doch bitte endlich, dass dieses (dein) Verhalten selbstverständlich Auswirkungen auf das Antwortverhalten anderer hat! In einer Diskussion mit dir fehlt es ständig an Reziprozität. Du solltest damit aufhören, Fragen zu stellen, im gleichen Atemzug mitzuteilen, dass es dir eh egal ist oder du dich nicht weiter beteiligen wirst und dann im Nachgang zu bemängeln, dass dir niemand "richtig" antwortet. Das ist ein sehr unangenehmer Diskussionsstil. Und das benenne ich gerne als Kindergarten, denn von erwachsenen Personen erwarte ich halt einfach mehr. Sorry!

 

vor 8 Stunden schrieb nx 450:

Das es nicht allen um dasselbe in diesem Thread geht ist mir vollkommen klar, ich bin ja nicht blind und taub. Mir geht es um die Richtigstellung von falschen Aussagen und nicht um Populismus.

 

Siehe oben 🤷  Btw: "Populismus", "AfD", "NSDAP", Zensur... Ich bin mir nicht sicher, ob solche Begriffe/Erscheinungen dein Statement untermauern. Aber ich versuche dich ernst zu nehmen und verweise halt wieder auf obenstehendes bzgl. "falsch".

 

 

vor 8 Stunden schrieb nx 450:

Ich möchte hier auch nicht über Gott und die Welt mit dir diskutieren, deshalb solltest du mir das Gleiche zugestehen, das ich dir zugestanden habe.

 

Du musst mit mir nicht über Gott und die Welt diskutieren. Ich möchte hier nicht über Gott und die Welt diskutieren. Du bist ein erwachsener Mensch und nicht auf irgendein Zugeständnis von mir angewiesen. Ich wüsste jetzt auch nicht, wo du mir etwas zugestanden hast oder eine Situation, die sowas erfordert hätte. Ich schreibe das hier extra etwas ausführlicher, weil sich das für mich so gönnerhaft liest...als würde ich dir etwas schulden... keine Ahnung...liest sich merkwürdig 🤔

 

vor 8 Stunden schrieb nx 450:

Du musst meinetwegen nicht mehr antworten, da die Sache wie schon mehrmals erwähnt für mich erledigt ist UND EINE WEITERE DISKUSSION NICHT VON MIR ERWÜNSCHT IST. Ich hoffe du respektierst das.

 

 

Korrekt. Ich muss dir nicht antworten, aber ich kann. Wenn eine weitere Diskussion nicht erwünscht ist, dann hör auf zu diskutieren. Im übrigen hier dasselbe wie oben: Du bemängelst meine Beteiligung...ich biete dir (sogar) persönlichen Austausch an...du erwähnst wieder mehrfach, dass du mehrfach erwähnt hast, nicht diskutieren zu wollen 😜 ...und ja, inhaltlich wollte ich mich auch nicht mehr beteiligen 😉

 

 

Und sehr wahrscheinlich bin ich mit folgendem "ein bissel drüber", aber ich schreibe das trotzdem bzw. weils mir ein bissel Sorge macht: Ich habe den Eindruck, dass es nicht gesund oder förderlich ist. Du liest dich sehr fixiert, bist sprunghaft, "laut" und bestimmend. Ich habe zudem irgendwie den Eindruck, dass du hier etwas anderes als das Thema bearbeitest bzw. versuchst Kontrolle oder Erfolg zu haben.

 

Ich hoffe, dass ich mich irre, aber achte bitte auf dich! 

 

So, nu kommt dann vermutlich auch meine schwere Übung: Nicht zu antworten, wenn du antwortest 🙃 Auf dieser Meta-Ebene neben dem eigentlichen Thema möchte ich nicht weiter diskutieren. Ich würde mich freuen, wenn man bspw. die Sorgen der Betroffenen ernst nimmt und hinterfragt, was denn nachhaltiger wäre und welchen Interessen diese Idee nützen könnte, wem sie Schaden zufügen würde und was man stattdessen tun sollte/könnte. Solange kein gemeinsames Verständnis über die Kriterien und ihre Auswirkungen herrscht (kann mein Diesel Corolla in zehn Jahren noch zugelassen werden oder ist die Vorlage der Anfang vom Ende), ist es müßig über richtige oder falsche Aussagen zu diskutieren.

 

🙋

 

bearbeitet von milkini
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vor 14 Minuten schrieb lexibär:

Konsens sollte sein, dass irreführende bis falsche Headlines, Halbwahrheiten, Fake News und Lügen keine Meinungsäußerung darstellen.

 

Ja, das ist Konsens. Worauf zielst du ab? Begründe es bitte.

bearbeitet von milkini
Präzierung, dass es Konsens ist 😉
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vor 57 Minuten schrieb lexibär:

Hier seitenlang besprochen. 

Nicht wieder von vorne. 

 

 

Wenn das schon seitenlang besprochen worden ist, warum hast DU es jetzt nochmal betont?!

 

Bei dir gilt dasselbe wie bei nx 450: Eure Beteiligung ist leider toxisch für diesen Thread.

 

Ich habe mir den Thread nochmal von Anfang an durchgelesen und bin der Meinung, dass das auch der Großteil der Leser leicht erkennen sollte. Insofern macht es nichts, wenn ihr euch immer wieder ein- und ausklinkt oder mit Zweizeilern geantwortet wird 😉 

 

Man kann es übrigens auch an den Zustimmungen am Rand erkennen. Schade eigentlich, denn es war ansonsten ein guter Austausch über die begründeten Sorgen der Schrauber & Altblechlieber. "Enteignung", AfD und Zensur kam hingegen immer nur aus einer Ecke 😉

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Danke zunächst für den "Faktenchecker" Link.

 

Genau das ist das Ziel eines solches Fadens, dass darüber diskutiert wird.

Als Konsequenz (durch alle sozialen Medien) soll sogar eine Äußerung seitens EU erzwungen werden. Gut so!

 

Sie sagen also:

 

"Wir gehen hier eher von einem Eigentümer aus, der ein Fahrzeug verkaufen will, das die Kriterien der Irreparabilität aus dem Anhang des Vorschlags erfüllt, und dessen Reparaturkosten so hoch sein werden, dass es fraglich ist, ob es sinnvoll ist, das Fahrzeug zugelassen und in Betrieb zu halten – insbesondere für den Käufer", erklärte die Anwältin.

 

Würde heißen, man kann das besagte Fahrzeuge nicht mehr verkaufen, sondern muss diese(s) verschrotten lassen. Genau diese Aussage fehlte zb. im EU-Text, also wurde hier schonmal im Nachhinein eine Konkretierung und auch Nachgiebigkeit? erwirkt. Bravo!

 

Es ist also folgend durch die gesetzgebende Blume anzuraten - wird die Richtlinie umgesetzt - verkauft schnell noch vorab Euren betreffenden Restbestand an Fahrzeugen, denn nach Inkrafttreten der Richtlinie haben diese Fahrzeuge dann nur noch Schrottwert. So verstehe ich das und macht die Lage nicht soviel wirklich besser. Will ich also ein Fahrzeug länger fahren und selbst reparieren, wäre das ok, aber es gibt ja den Oldtimer als Wertanlage, das wäre dann u.U. wertmindernd.

 

Die Klassifizierung von Gebrauchtwagen und Altfahrzeug haben wir also korrekt hier dargelegt, das bestätigt der Artikel (zb 2 Jahre ohne Tüv). Auch ein notwendiger Tausch von Motor/Getriebe bringt die Geltung von "nicht reparierbar", auch hierzu die Bestätigung im Artikel.

 

Auch interessant die häufige Wortwahl der "Faktenchecker" mit dem Wörtchen "eher". Das ist eine sehr unpräzise Wortwahl und schließt nichts ganz aus.

 

Fazit: Es gab bereits ein kleines Einlenken, indem das nur Autos betreffen soll, die verkauft werden. Insgesamt wurden die Kriterien für ein künftiges Altfahrzeug aber so bestätigt.

Ich verstehe es aktuell so, dass es somit tatsächlich unerlaubt wäre, ein Fahrzeug - entsprechend diesen bestätigten Kriterien, zb bei Notwendigkeit eines Motorwechsels - zu veräußern, man es stattdessen der Entsorgung preisgeben muss. Alles andere wäre Strafbar.

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Am 2.2.2024 um 21:42 schrieb milkini:

Gleichzeitig wirft man dann noch vor, dass sich nicht aufeinander bezogen wird und wollte eigentlich auch schon mehrmals nicht mehr mitmachen...kommt aber dann doch wieder... Irgendwie hat das was von Kindergarten. 

 

 

vor 17 Stunden schrieb milkini:

In diesem Thread habe ich jedoch begründet und klar mitgeteilt, dass ich mich hier inhaltlich nicht mehr beteiligen werde.

Naja, dann beteiligst du dich aber auch an dem, von dir attestierten, Kindergarten.

 

Gruß Bonner

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Am 11.1.2024 um 15:29 schrieb jens fischer:

Wer sich nicht an geltende Gesetze hält, der wird zur Rechenschaft gezogen. Zu den ältesten Strafformen, die hierbei in Deutschland zum Einsatz kommen, gehört die Geldstrafe. Aber welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein? Nur mittels Strafbefehl kann eine Geldstrafe verhängt werden. Alternativ ist dies auch in Form eines vor Gericht beschlossenen Urteils möglich. In jedem Fall ist die Geldstrafe von zivilrechtlichen Bußgeldern oder Verwarnungsgeldern zu unterscheiden, da diese nicht in den Bereich des Strafrechts fallen und dementsprechend auch kein Urteil oder Strafbefehl nötig ist, um sie durchzusetzen.

https://www.bussgeldkatalog.de/geldstrafe/

 

Besitzt man etwas, was man nach potenziellem "neuen Recht" nicht besitzen dürfte (heißt unerlaubter Besitz), so wird man sich wohl strafbar machen.

 

 

Nochmal für die Späteinsteiger: Die Überschrift ist mMn reißerisch gewählt, aber nicht irreführend oder falsch.

 

 

Am 13.1.2024 um 08:04 schrieb lexibär:

Gut Ding will Weile haben. 

Falls die Moderatorenschaft zum Ergebnis kommt, dass kein Handlungsbedarf besteht, ist's selbstverständlich auch ok.

 

Sie steht da seit über 3 Wochen. Ich gehe davon aus, dass sich die Moderatorenschaft mittlerweile damit beschäftigt hat und würde es begrüßen, wenn du dich an deine eigenen Worte hältst anstatt immer wieder Zensur zu fordern.

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vor 17 Minuten schrieb Bonner:

 

Naja, dann beteiligst du dich aber auch an dem, von dir attestierten, Kindergarten.

 

Gruß Bonner

 

Ja, das ist richtig. Ich habe meine Entscheidung revidiert. 1 Mal. Das betrachte ich als "umentschieden" , aber nicht als ständiges aus- und einklinken mitten in der Diskussion.

 

Ich erkläre dir auch gerne warum. Möchtest du es wissen?

bearbeitet von milkini
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Diese "Faktenchecker" zitieren eine Anwältin namens Emma Babin.

Meinem Verständnis nach, ist sie keine Anwältin der EU und gibt somit auch nur ihre Meinung ab. So wie wir das auch tun.

Aber nehmen wir an, ihre Meinung ist auch die der EU, so würde ich nach aktuellem Kenntnissstand den Titel zumindest ändern in "Neue EU Idee: Strafverfolgung für den Verkauf mancher alter Autos"

Ist das soviel besser?

 

Habt einen schönen Tag!

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vor 22 Minuten schrieb jens fischer:

Die Klassifizierung von Gebrauchtwagen und Altfahrzeug haben wir also korrekt hier dargelegt, das bestätigt der Artikel (zb 2 Jahre ohne Tüv). Auch ein notwendiger Tausch von Motor/Getriebe bringt die Geltung von "nicht reparierbar", auch hierzu die Bestätigung im Artikel.

 

👍

 

 

vor 22 Minuten schrieb jens fischer:

Auch interessant die häufige Wortwahl der "Faktenchecker" mit dem Wörtchen "eher". Das ist eine sehr unpräzise Wortwahl und schließt nichts ganz aus.

 

Das ist mir auch direkt aufgefallen 😉 Noch dazu ist es mir erstmal relativ egal was irgendeine französische Rechtsanwältin gesagt hat (aber das steigert natürlich das Renommee...).

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vor 10 Minuten schrieb jens fischer:

Aber nehmen wir an, ihre Meinung ist auch die der EU, so würde ich nach aktuellem Kenntnissstand den Titel zumindest ändern in "Neue EU Idee: Strafverfolgung für den Verkauf mancher alter Autos"

Ist das soviel besser?

 

 

Keine Ahnung inwiefern bspw. das:

 

"M17a Berichterstattung der Mitgliedstaaten über Fahrzeuge mit ungewissem Verbleib, Fahrzeugzulassung, die Ein- und Ausfuhr von Gebrauchtfahrzeugen, Anreize zur Förderung der Übergabe an eine zugelassene Verwertungsanlage sowie Sanktionen"

 

... vor dem Hintergrund meines alten Corollas auf der Wiese zu bewerten ist, wenn ich kein Bußgeld erhalten möchte?

 

 

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vor 38 Minuten schrieb milkini:

Ich erkläre dir auch gerne warum. Möchtest du es wissen?

Nein, nicht wirklich.

Du kannst ja deine Meinung revidieren, so oft du es willst. Genau wie das andere auch machen. Ich finde man sollte das aber nicht als Kindergarten bewerten. Das fällt einem schnell auf die eigenen Füße.

 

Gruß Bonner

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vor 52 Minuten schrieb Bonner:

Nein, nicht wirklich.

Du kannst ja deine Meinung revidieren, so oft du es willst. Genau wie das andere auch machen. Ich finde man sollte das aber nicht als Kindergarten bewerten. Das fällt einem schnell auf die eigenen Füße.

 

Gruß Bonner

 

Ja, bis zu einem gewissen Grad stimme ich dir zu. Ich finde jedoch, dass es einen Unterschied macht, ob man es ab Seite 2 permanent wiederholt, einfordert, dann aber doch ablehnt etc... "Kindergarten" soll auch nicht beleidigen sondern eher beschreiben. Ich hoffe man versteht, was ich meine.

 

Und wenn ich mich mal kindisch benehme, freue ich mich fast immer, wenn mir jemand ein Zeichen gibt...nach angemessener Zeit und Reflexion 😜

bearbeitet von milkini
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Ich erkenne, daß die potentielle Veränderung der Themenüberschrift keine allgemeine Zustimmung findet, also bleibt sie erst mal, wie sie ist.

Und das geschieht im Zuge der Meinungsfreiheit. Wenn der Themenersteller meint, daß man sich mit dem Besitz eines Altfahrzeuges einer wie auch immer gearteten Strafverfolgung aussetzen könnte, dann hat er das gute Recht, seine Befürchtung auch öffentlich in Wort und Schrift zu äußern. Die Meinungsfreiheit ist in der Bundesrepublik eines der höchsten Rechtsgüter. Und das sage ausgerechnet ich, als Mörder (denn diese Bezeichnung habe ich verdient, als ich mich entschlossen hatte, ebendieser Bundesrepublik zu dienen. So urteilte das Bundesverfassungsgericht jedenfalls im Namen ebendieser Meinungsfreiheit).

Ob andere Moderatoren sich gerufen fühlen, hier einzugreifen, kann ich im Moment nicht sagen. Aber ich lese ab jetzt hier nur noch mit, eingreifen werde ich sicher nicht mehr. Wer dieses Thema nicht mag, sollte es nicht mehr lesen. Und wer Probleme mit der Meinung Anderer hat, möge diese Anderen auf seine/ihre "Ignore"-Liste setzen. Wer meint, daß er/sie das Forum wegen dieses Themas verlassen muß: "Good Riddance!".

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Ich finde ich es ja sehr schade, dass wir hier kaum über das eigentliche Thema und dessen Auswirkungen diskutieren.

Stattdessen wird über den Titel, über Fake-News vs. "Wahrheit" und weiteren Themen diskutiert die mit dem Titel wenig zutun haben.

 

Für mich ist es nicht so wesentlich, ob das "Bedrohungs-Szenario" nun "nur" ein Szenario ist oder bereits reale Gesetzgebung ist.

 

Für jene die sich nicht betroffen fühlen, ist es ja leicht mit den Achseln zu zucken und den anderen vorzuwerfen man diskutiere über "ungelegte Eier".

Ich bleibe dabei, dass das Vorhaben der besagten Richtlinie diskussionswürdig ist. Weil da einfach zu viel Ideologie dahinter steckt sowie Lobby-Arbeit der Fzg.-Industrie. Letzteren hilft das nämlich am deutlichsten.

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Ganz aktuell!

 

Quelle: tagesschau.de

 

 

FAKTENFINDER

EU-Vorschläge zu Altfahrzeugen

Auch alte Autos dürfen weiter fahren

Stand: 07.02.2024 04:43 Uhr

Die EU verbiete Haltern von älteren Autos Reparaturen und wolle sie sogar enteignen, um Milliardengewinne einzufahren und E-Autos zu fördern. An den Behauptungen, die in sozialen Medien kursieren, ist jedoch nahezu nichts dran.

"EU will Reparatur aller Fahrzeuge verbieten, die älter als 15 Jahre sind" oder "Enteignung von Autos im Namen des Klimaschutzes", heißt es auf einigen Posts und Beiträgen im Netz. Die angebliche Quelle: Ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Neuregelung des Recyclings von Fahrzeugen sowie zur Elektrofahrzeugverordnung.

Bereits im Juli 2023 empfahl die EU-Kommission, die Entsorgung von Altfahrzeugen neu zu regeln, um deren Sammlung, Verwertung und Recycling zu verbessern. Auch der Export nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge, die eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen, soll so verhindert werden. Als Altfahrzeug gelten dabei ausdrücklich solche, die zu Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geworden sind.

Reparaturen fördern, nicht verbieten

Ein Reparaturverbot wird dort nicht erwähnt. Adalbert Jahnz, Sprecher der Europäischen Kommission, erklärte gegenüber der Agentur AFP, der Vorschlag enthalte nichts, dass Reparaturen an Autos, die älter als 15 Jahre oder an Autos irgendeines anderen Alters sind, verbieten würde. Einige der vorgeschlagenen Anordnungen würden vielmehr darauf abzielen, die Reparaturfähigkeit von Autos zu unterstützen.

Ein weiterer Bestandteil des Entwurfs löste allerdings Irritationen aus: Er enthält eine Reihe von Empfehlungen, nach denen die Reparierbarkeit eines Fahrzeugs bewertet werden soll. Das heißt jedoch nicht, dass ein Auto automatisch als zu entsorgendes Altfahrzeug gilt, wenn es diese nicht erfüllt. Vielmehr müsse es in jedem Fall eine Einzelentscheidung geben:

 
"Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedsstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde."

Was ist ein Altfahrzeug?

Konkret heißt das, dass ein Auto, welches wegen technischer Mängel auf keinen Fall mehr zugelassen werden kann, ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Der Text enthält aber auch Vorschläge für Kriterien, nach denen ein Auto als Altfahrzeug anzusehen ist - unter anderem, wenn es ausgebrannt ist oder der Besitzer nicht mehr festgestellt werden kann, aber auch wenn die Frist für die Hauptuntersuchung für mehr als zwei Jahre überschritten wurde. Insbesondere der letzte Punkt löste Kritik aus.

Nach der schon heute geltenden deutschen Altfahrzeug-Verordung müssen solche Fahrzeuge dann einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen werden, anderenfalls drohen Bußgelder.

Weitgehende Ausnahmeregelungen gibt es jedoch für historische Fahrzeuge, also solche, die die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gebracht wurden und sich in einem guten Erhaltungszustand befinden. Im Jahr 2023 fielen laut Kraftfahrtbundesamt knapp 800.000 Kfz in diese Kategorie.

 

Altautos auf einem Schrottplatz.

Für Altfahrzeuge besteht schon heute in Deutschland eine Entsorgungspflicht.

Kfz-Gewerbe hat Bedenken gegen Recht auf Reparatur

Tatsächlich plante die EU-Kommission, zunächst sogar per Gesetz, die Reparaturmöglichkeiten für Fahrzeuge auszuweiten. Bei dem nun gefundenen Kompromiss zum Recht auf Reparatur wurden Autos jedoch ausgenommen, obwohl der federführender Berichterstatter René Repasi sich ausdrücklich dafür eingesetzt hatte, sie mit einzubeziehen.

Kritik daran gab es vom Kfz-Gewerbe selbst: Die geplante Verordnung würde in Frage stellen, ob man mit Reparaturen einen Gewinn erzielen dürfe und so die Existenz der Branche gefährden, hieß es. Der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab, wies zudem darauf hin, dass es im Automobilsektor bereits einen funktionierenden Reparaturmarkt gebe.

Die ominöse 15-Jahres-Pflicht

Doch woher stammt die Behauptung, dass die Reparatur aller Fahrzeuge verboten werden soll, die älter als 15 Jahre sind? Emma Babin, Anwältin für Umwelt- und Energierecht der französischen Kanzlei Gossement Avocats, erklärte gegenüber AFP, dass "diese Frist von 15 Jahren in dem Text nicht vorkommt".

 

Eine mögliche Erklärung: Die EU-Kommission schreibt zu ihrer Elektrofahrzeugverordnung, dass die durchschnittliche Lebensdauer eines Autos 15 Jahre betrage. Das wurde offenbar so interpretiert, dass die EU ein Lebensende für Autos vorschreibt, ältere Fahrzeuge demnach nicht mehr repariert werden und auch nicht mehr weiterverkauft werden dürfen. Allerdings heißt es dort auch: "Die Vorschriften betreffen nicht die bestehenden Autos. Wenn Sie jetzt ein neues Auto kaufen, können Sie es bis zum Ende seiner Lebensdauer fahren."

"NICHTS in diesem Vorschlag hindert eine Autobesitzerin oder einen Autobesitzer daran, ihr/sein Auto reparieren zu lassen, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs", schreibt die deutsche EU-Vertretung dazu auf Facebook.

Der EU-Entwurf zu Altfahrzeugen hat aktuell ohnehin noch keine Rechtskraft: Die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament können noch Änderungen vorschlagen. Das Parlament und der EU-Rat müssen dann über den finalen Entwurf abstimmen.

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