H6Fan Geschrieben 19. Juli 2010 Share Geschrieben 19. Juli 2010 (bearbeitet) :clap: Man kann es sehen wie man will, aber in mir sträubt es sich schon ein wenig... Ich hatte einmal den gleichen Fall, nur noch etwas verschärft. Ich fuhr alleine auf einer 3-spurigen Autobahn, kein Auto in Sichtweite vor mir und keines hinter mir, auf der linken Spur. 180 km/h. Es fuhr jemand auf die Autobahn auf und wechselte sofort ohne zu zögern (und ohne Anlaß - die AB war ja leer) mit geschätzten 80 km/h auf die linke Spur. Nur schnelles Reagieren, maximale Verzögerung und das Ausweichen auf die mittlere Spur verhinderten einen Unfall. Und da frage ich mich schon ein wenig, ob da der Richter ebenso geurteilt hätte.... Gruß, Alex bearbeitet 19. Juli 2010 von H6Fan 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lexington Geschrieben 19. Juli 2010 Share Geschrieben 19. Juli 2010 Genauso wird ja auch geurteilt, wenn man nachts ohne Fernlicht (also nur Abblendlicht) mehr als 60km/h fährt. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
biker Geschrieben 19. Juli 2010 Share Geschrieben 19. Juli 2010 Ja, ist bekannt. Wird oft mit der sog. Betriebsgefahr eines Fahrzeugs begründet. Gruß biker 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kroebje Geschrieben 20. Juli 2010 Share Geschrieben 20. Juli 2010 Man kann es sehen wie man will, aber in mir sträubt es sich schon ein wenig... Der verlinkte Artikel ist von der Sache her nix neues, bringt aber irgendwie Kläger und Angeklagten durcheinander, oder ich blick's mal wieder nicht. "Gefährungshaftung" heißt der Umstand (im Gegensatz zur "Verschuldenshaftung"). Gefährdungshaftung hat der Normalbürger außerdem als Hundehalter und als Bevorrater grundwassergefährdender Stoffe, z. B. Heizöls. Im geschilderten Falle (wenn ich ihn richtig verstehe) greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Meine 2p: Die 130-er Grenze scheint mir willkürlich. Dürfte bei Nässe und Schnee wohl schon wieder anders sein. Vor diesem Hintergrund verstehe ich auch nicht die Quasi-Freisprüche der Testraser, die im südwestdeutschen Raum bei Höchstgeschwindigkeit Leib und Leben anderer gefährden oder gar versehren. 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
strikemike Geschrieben 20. Juli 2010 Share Geschrieben 20. Juli 2010 Problem ist ja nicht nur die Haftung sondern die Überlebenschancen. Ist wie mit den Fußgängern und dem Zebrastreifen – einfach loslaufen, die anderen müssen ja bremsen. Völliger Wahnsinn. Auf dem Grabstein steht dann: „Aber Er/Sie hatte Recht“ oder in diesem Fall: "Der andere war zu schnell..." 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Boergy Geschrieben 20. Juli 2010 Share Geschrieben 20. Juli 2010 @Strikemike...geb dir da voll recht! Da schaut keiner am Zebrastreifen ob du stehen bleibst, er muss ja, also kann ich losgehn :thumbdown: Es werden täglich Gesetze beschlossen, wo sie aber wirklich sauber geregelt gehören, da tut man nichts oder lässt was zusammengeflicktes stehen :wacko: Da merkt man eindeutig, die Herren und Damen die so Gesetze beschließen, sitzen selbst am wenigstens hinterm Steuer :drive1: greets Boergsn 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
villakarow Geschrieben 21. Juli 2010 Share Geschrieben 21. Juli 2010 Mal ne Frage zur sog. Richtgeschwindigkeit". Da gibt es doch ein extra Schild für!. Heißt für mich doch, nur wenn das Schild da war, soll ich nicht schneller fahren. Wenn keines da war, hafte ich trotzdem? Wozu gibt es dann dieses Schild? btw. gesehen habe ich es bisher nur in Brandenburg auf der A9 oder A2, weiß nicht mehr so genau. Heiko 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Happycroco Geschrieben 21. Juli 2010 Share Geschrieben 21. Juli 2010 (bearbeitet) Mal ne Frage zur sog. Richtgeschwindigkeit". Da gibt es doch ein extra Schild für!. Heißt für mich doch, nur wenn das Schild da war, soll ich nicht schneller fahren. Wenn keines da war, hafte ich trotzdem? Wozu gibt es dann dieses Schild?btw. gesehen habe ich es bisher nur in Brandenburg auf der A9 oder A2, weiß nicht mehr so genau. Heiko "An einigen Autobahnen (z.B. A9 in Brandenburg) wird mit diesem Verkehrszeichen auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hingewiesen, obwohl dies eigentlich überflüssig ist, da diese Richtgeschwindigkeit auch ohne dieses Verkehrszeichen gilt." Aus Wikipedia - alles klar? ;) Gruß, Happycroco bearbeitet 21. Juli 2010 von Happycroco 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
villakarow Geschrieben 26. Juli 2010 Share Geschrieben 26. Juli 2010 Danke, alles klar! 0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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