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Auto verkauft ! hilfe


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Hi Leute !

ich brauche Hilfe !

ich habe heute mein Ford -windstar verkauft. als der Käufer nach einer 1 std mich an rief meinte er ja du hör mal das Luftfahrwerk mach hier Probleme und so ! ich meinte nur zu im, du wenn es noch mal vorkommt dann dreh um und komm zurück, ich werde dir das Geld wieder geben !

so jetzt meldet er sich nicht mehr und ich rufe in ganze zeit an. ich will ja wissen was jetzt sache ist ! das Problem ist ich habe das Auto ohne einen Kaufvertrag verkauft ! kann er mir jetzt ihrgent etwas der Käufer ???????????? weil jetzt hat er doch Pech gehabt ! ich wollte im das Geld geben ! aber er meldet sich nicht mehr !

ich habe kein bok auf recht scheiße

bearbeitet von lexus bielefeld
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Hi Leute !

ich brauche Hilfe !

ich habe heute mein Ford -windstar verkauft. als der Käufer nach einer 1 std mich an rief meinte er ja du hör mal das Luftfahrwerk mach hier Probleme und so ! ich meinte nur zu im, du wenn es noch mal vorkommt dann dreh um und komm zurück, ich werde dir das Geld wieder geben !

so jetzt meldet er sich nicht mehr und ich rufe in ganze zeit an. ich will ja wissen was jetzt sache ist ! das Problem ist ich habe das Auto ohne einen Kaufvertrag verkauft ! kann er mir jetzt ihrgent etwas der Käufer ???????????? weil jetzt hat er doch Pech gehabt ! ich wollte im das Geld geben ! aber er meldet sich nicht mehr !

ich habe kein bok auf recht scheiße

Hm....war dein Auto abgemeldet und er hat seine eigenen (Überführungs-)Kennzeichen mitgebracht? Habt Ihr gar nichts vermerkt?

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nein er ist mit meinen kenzeichen weg gefahren das ist es ja ! weil er meldet sich auch nicht mehr !

aber geld habe ich bekommen was ich wolte !

nur halt was jetzt sache ist ob es wieder alles geht, was er vor hat !

aber was kann er gegen mich haben wenn ich es als privat man verkauft habe ! ???? kann er was gegen mich haben ?

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Hi,

so schnell, wie möglich zu dem Käufer hinfahren und das Fahrzeug mit ihm abmelden. Sofort das Strassenverkehrsamt informieren, ggf. Zwangsabmeldung veranlassen.

Ohne jeglichen Vertrag, - das ist schon sehr mutig. Da heisst es:

Sehr schnell reagieren!!!

Gruss,

lexnew

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Das Wichtigste ist in der Tat erst einmal die Versicherung. Denn kommt es vor der Zulassung auf ihn zu einem Unfall, zahlst im Zweifel du ohne eindeutigen Rechtsanspruch gegen ihn. Gleiches gilt für Verstöße im Straßenverkehr bei denen kein Fahrer ermittelt werden kann, sondern nur der Halter. Dein kleinstes Problem ist gerade deine Sorge, dass am Auto etwas kaputt geht und er von dir noch für Reparaturen etwas verlangen kann. (quasi deine Angst vor einer Art Gewährleistung, die du ihm gibst). Bist du hauptberuflich selbstständig sieht es nochmal anders aus, denn hier gelten andere Rechte im Verkauf.

Frag halt einfach vorher, wenn du null Plan hast, Menno.

Teile in jedem Fall deiner Versicherung und der Zulassungsstelle schriftlich mit, an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit, wer dein Fahrzeug käuflich erworben hat. Das ist zwar nur die halbe Miete, aber besser als nichts. Zur zweiten Hälfte musst du ihn bewegen. Ansonsten wird's aufwendig.

Cu

Lexington

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Ich will dir ja keine Angst machen, aber der Käufer hat jetzt freie Hand, mit deinem Auto und deiner Versicherung alles mögliche anzustellen, wobei ich nicht aus der Nähkiste plaudern möchte.:scared:

Hast du denn wenigstens irgendeinen Namen, vielleicht eine Wohnanschrift oder einen Ort, wo er herkommt, eine gültige Telefonnummer, die man im schlimmsten Fall orten könnte????

Tipps zur Abmeldung hast du schon bekommen, jetzt MUSST du agieren!!!

Gruß!

PIT

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Hallo lexus bielefeld

die anderen haben Dir das schon geschrieben - DRINGEND, geht auch per Fax:

Verkaufsanzeige mit Datum, Uhrzeit und Adresse des neuen Halters an die Zulassungsstelle.

Das ist entscheident. Die Versicherung zu informieren ist sicher gut aber die Zulassungsstelle

wird das ohnehin tun.

anonsten - mein Mitgefühl und Zorn - aber leider ist nicht jeder ehrlich genug. Ich fürchte

Dein Käufer wird erstmal ein Weile mit Deinem Kennzeichen/Versicherung durch die Gegend

fahren mit der "moralischen" Begründung Du hättest ihm ja einen Mangel verschwiegen.

Mir ist sowas vor vielen jahren auch passiert - zum Glück ohne ernsthafte Folgen. Es kam

dann raus der Käufer hatte eine Schadensquote die auch bei einer Ente zur horrenden Versicherung

geführt hätte - da war ein billiger Gebrauchter preiswerter...

Die Zulassung hat dann eine Zwangsabmeldung mit Hilfe der Kollegen in grün durchgeführt.

Das Auto landete dann auf dem Verwahrhof und da ich einen Kaufvertrag vom ADAC hatte

konnte ich den Besitzübergang nachweisen.

Dein Windstar hat ein bißchen Motor uns PS - da sind Schadensklassen richtig teuer.

Viel Glück

Lexuh

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Einen Kaufvertrag hast Du abgweschlossen (geht ja auch mündlich).

Vorteil der Schriftform ist natürlich, dass Vereinbarungen und Eigenschaften des

Fahrzeugs nachvollziehbar dokumentiert sind, falls es im Nachhinein zum Streit kommt.

Wichtig ist in der Tat, dass Du schnellstmöglich sicherstellst, dass der Käufer mit dem Wagen

versicherungstechnisch und was Ordnungswidrigkeiten/Straftaten angeht, keinen Mist baut, der dann

Dir angehängt werden soll!

Du mußt also etwas tun, sofort!

Lexibär

-------------------------------

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also adresse habe ich ja von im tele auch !

das problem er geht nicht mehr ans telefon dran ! das macht mich fertig !

ich habe ja auch zeugen die dabei waren !

aber danke für die hilfe !

werde mal das starßenverkersamt informieren !

bearbeitet von lexus bielefeld
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Das nächste Problem ist, dass du ohne einen tauglichen, schriftlichen Kaufvertrag die Sachmängelhaftung nach BGB nicht ausgeschlossen hast. Dies ist bei Verkauf von Privat möglich aber nicht per Standard so. Das Problem mit Versicherung und Zulassung hat aber momentan Vorrang.

Du hättest dir viel Ärger ersparen können, wenn du vorher bei Google nach "ADAC Kaufvertrag" gesucht hättest, der Vertrag ist ganz ordentlich und mit wichtigen Hinweisen versehen. Eventuell bekommst du ja deinen Käufer noch dazu überredet, diesen zu unterschreiben, dazu verpflichtet ist er aber nicht (er verzichtet damit ja zu seinen Ungunsten ja nachträglich auf die Sachmängelhaftung).

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Klingt nach nem schlechten Scherz, aber wenns denn so (dumm) gelaufen ist musst du wie bereits erwähnt SOFORT das SVA informieren. Schreib Ihn per Einschreiben UND fahre persöhnlich zu ihm hin. Belagere sein Haus solange bis er dir das Auto entweder wiedergibt, das Auto mit dir abmeldet und er einen Kaufvertrag (vorher im I-Net ausdrucken+mitnehemen) unterzeichnet. Wenn er sich weigert musst du salopp gesagt einfach die Kennzeichen mopsen und selbst abmelden. Wer weiß was er nämlich vorhat, seriös scheint der gute Mann ja nach deinen Angaben nicht zu sein und alle Kosten würden auf deine Kappe gehen.

Gruss

Tobi

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also der man war echt nett und serjös deswegen wundert es mich ! der ist mit seinem kleinem sohn noch gekommen von der ostsee !

ok sind nur 300km von mir aber egal !

ich habe im jetzt geschrieben per sms wenn er das auto nicht heute abmeldet werde ich es persönlich abholen ! weil ich hab kein bok das ihrgent eine scheiße damit getan wird !

aber was ich schlimmer finde ! als er mich anrief und sagte ej das luftfahrwerk macht mucken ! und seit dem höre ich nix von im und er geht auch nicht an sein handy dran ! ich will wenigstens wissen wo das auto ist ! nicht das es ihrgent wo schon schrott ist ! oder er ein Unfall gebaut hat ! das ist mir wichtig ! aber ich habe ja zeuge die bei dem kauf dabei waren !

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Hier mal ein paar Fakten aus eigener "leidvoller" Erfahrung:

- bei Verkauf eines angemeldeten Fahrzeugs bist du bzw. deine Versicherung 8 Wochen in der Nachhaftung

- erst nach den 8 Wochen kann eine Zwangsstilllegung erfolgen

- bis dahin ist für dich nur hoffen angesagt

- hoffen das er mit der Kiste keine Bank überfällt und dann ein SEK Kommando DEIN Haus stürmt (alles schon passiert) :blink:

- er könnte die Karre einfach irgendwo abstellen oder im Fluß versenken,und du bist der gearschte

- .....das könnte man stundenlang weiter fortführen hier.

Setz dich ins Auto,und fahr zum Käufer !! Wenn er über alle Berge ist,ruf die Polizisten an,und melde den Wagen als gestohlen (sicher ist sicher).

Und schreib ihm ne SMS,das du den Wagen als gestohlen meldest,wenn er sich nicht sofort bei dir meldet.( Das wirkt !)

Kannst ja problemlos machen: Wenn DU keinen Vertrag hast...hat er logischerweise ja auch keinen :thumbup:

Viel Glück ! :cry:

Edit: RoadRash war schneller :bleh:

bearbeitet von Six
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............ Wenn er über alle Berge ist,ruf die Polizisten an,und melde den Wagen als gestohlen (sicher ist sicher).

Und schreib ihm ne SMS,das du den Wagen als gestohlen meldest,wenn er sich nicht sofort bei dir meldet.( Das wirkt !)

Kannst ja problemlos machen: Wenn DU keinen Vertrag hast...hat er logischerweise ja auch keinen :thumbup:

Viel Glück ! :cry:

Edit: RoadRash war schneller :bleh:

Ich denke nicht, dass dann mit einer solchen Massnahme das Problem lösbar ist. Schliesslich hat der Käufer ja den Brief, Schein, Fahrzeug und die Schlüssel. Wie bitte soll er das gestohlen haben.

Mit dieser Falschbehauptung richtet sich unser Rechtsstaat nur gegen den Verkäufer.

Es hilft nur: In den sauren Apfel beissen, hinfahren und gemeinsam abmelden, so, wie ich es zuvor schon geschrieben habe.

Ich denke, dass er nur so eine Schadensbegrenzung erreichen kann. Nur, wenn er jetzt noch nicht vor Ort ist, sehen die Chancen schlecht aus.

Gruss

lexnew

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Belagere sein Haus solange bis er dir das Auto entweder wiedergibt, das Auto mit dir abmeldet und er einen Kaufvertrag (vorher im I-Net ausdrucken+mitnehemen) unterzeichnet. Wenn er sich weigert musst du salopp gesagt einfach die Kennzeichen mopsen und selbst abmelden. Wer weiß was er nämlich vorhat, seriös scheint der gute Mann ja nach deinen Angaben nicht zu sein und alle Kosten würden auf deine Kappe gehen.

Das ist alles nicht so einfach, der Käufer ist im Nachhinein nicht verpflichtet einen schriftlichen Kaufvertrag zu unterzeichnen, warum sollte er auch, er würde damit nachträglich auf die implizite Sachmängelhaftung verzichten und bei dem Wagen kündigen sich anscheinend schon erste Probleme an. Kennzeichen mopsen ist ebenfalls schön ausgedrückt, denn genau das ist es. Da die Kennzeichen Teil der gehandelten Ware waren und nicht explizit ausgeschlossen wurden, ist nun ebenfalls der Käufer der rechtmäßige Eigentümer (zumindest wenn hier die normalen Umstände gelten, bin kein Spezialist im KFZ Bereich).

Meiner Meinung nach hilft es hier nur, sich gütlich zu einigen, denn der Verkäufer ist nach dem ursprünglichen Lapsus hier fast gänzlich in der Hand der Käufers. Ich würde es nochmal telefonisch probieren - hast du es schon mit Rufnummer Unterdrückung versucht? Eventuell geht er ja nicht ans Telefon weil er deine Nummer sieht. Über eine bestimmte Vorwahl/Steuerzeichen kann man normalerweise bei einem Anruf die Anzeige der eigenen Rufnummer unterdrücken, notfalls mal beim Netzbetreiber nachfragen.

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Über eine bestimmte Vorwahl/Steuerzeichen kann man normalerweise bei einem Anruf die Anzeige der eigenen Rufnummer unterdrücken, notfalls mal beim Netzbetreiber nachfragen.

#31# :whistling:

Wiederanschalten: *31#

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Ich denke nicht, dass dann mit einer solchen Massnahme das Problem lösbar ist.

Mit "Zuschauen und Hoffen" aber auch nicht. :huh:

Wenn sich der Typ am Telefon nicht mehr meldet, heisst das eh ALLES!

Das ist alles nicht so einfach, der Käufer ist im Nachhinein nicht verpflichtet einen schriftlichen Kaufvertrag zu unterzeichnen, warum sollte er auch, er würde damit nachträglich auf die implizite Sachmängelhaftung verzichten und bei dem Wagen kündigen sich anscheinend schon erste Probleme an. Kennzeichen mopsen ist ebenfalls schön ausgedrückt, denn genau das ist es. Da die Kennzeichen Teil der gehandelten Ware waren und nicht explizit ausgeschlossen wurden, ist nun ebenfalls der Käufer der rechtmäßige Eigentümer (zumindest wenn hier die normalen Umstände gelten, bin kein Spezialist im KFZ Bereich).

Kann mir nicht vorstellen, daß die Kennzeichen (=Zulassung, Registrierung, Versteuerung und Versicherung auf DEINEN NAMEN) Teil des Kaufvertrags waren.

Ich würde trotzdem die Polizei anrufen, sagen daß das Auto zwar verkauft wurde, aber noch mit DEINEN KZ unterwegs ist, was NICHT TEIL DER ABMACHUNG WAR, der Käufer sich am Telefon nicht mehr meldet und du evtl. ein Vergehen auf Deine Versicherung befürchtest, ob die :cop: dir dabei helfen könnte?!

Weiter würde ich sofort die Versicherung verständigen! Evtl. können die etwas veranlassen!?

Ich würde mich nicht nach hinten lehnen und hoffen daß eh nix passiert. :ph34r:

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Kann mir nicht vorstellen, daß die Kennzeichen (=Zulassung, Registrierung, Versteuerung und Versicherung auf DEINEN NAMEN) Teil des Kaufvertrags waren.

Hi Roadrash, mit den restlichen Empfehlungen hast du recht, aber der Teil ist schon heikel. Da es keinen schriftlichen Vertrag gibt, haben wir als erstes Mal das Problem der Nachweisbarkeit. Zweitens dürften solche Feinheiten schlicht fehlen, wenn der Vertrag mündlich zwischen Tür und Angel zustande kam, irgendwie klingt es für mich nach: "Hier Geld, Da Auto". Da die Kennzeichen Teil der Sache (Auto) waren gehören sie erst mal dazu. Alles übrige ist erst mal wurscht. Zulassung, Registrierung und Versicherung wurden natürlich nicht mit veräußert, sind aber weiter mit dem KZ (oder noch besser mit der Fahrgestellnummer) verdrahtet.

Alles in allem schlicht eine verdammt heikle Situation, solltest du den Verkäufer nicht bald erreichen, würde ich damit eventuell auch zum Anwalt -> hast du eventuell bei deiner KFZ Versicherung oder über den ADAC eine KFZ Rechtsschutz? Dann rufe dort sofort an! Wir sind hier alles Laien und versuchen zu helfen, aber rechtlich verbindliche Tipps kann dir hier keiner geben.

(Ansonsten mal für zwischendurch: Tief Luftholen. Eventuell hat der Käufer auch schlicht keine Ahnung und fährt gerade fröhlich und zufrieden mit dem Auto zu seiner Zulassungsstelle.)

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Der Reihe nach....

Der Eigentumswechsel der Ware hat stattgefunden. Der neue Eigentümer hat das Fahrzeug samt Papiere, der VK hat den geforderten Kaufpreis erhalten. Da der Ausschluss der mündlichen Nebenabrede hier fehlt, ist das Thema beendet.

Die Polizei wird aufgrund einer unterlassenen Ummeldung i. d. R. nicht einschreiten. Der VK trägt dort lediglich seine Meinung vor, ein entsprechends Schriftstück mit dem Nachweis der vorgetragenen Vereinbarung fehlt. Zudem muss Halter und Eigentümer nicht in Person identisch sein.

Es ist also die Zulassungsstelle und die Versicherung schriftlich über den Verkauf möglichst unter Benennung eines Zeugen zu informieren.

Hinweis:

Das Problem der Ummeldung ist m. E. nur eines Deiner möglichen zukünftigen Probleme. Ohne schriftlichen Kaufvertrag steckst Du als VK prima in der gesetzlichen Gewährleistung für 2 Jahre! Eben diese kann bei Privatverkäufern (nur dort) vertragsmäßig reduziert oder auch ausgeschlossen werden. Bedingt durch die hier fehlende schriftliche Vereinbarung bist Du als VK jedoch in der Beweispflicht!

LG Filou

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