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Gewährleistung Reifen bei Gebrauchtwagenkauf


psaiko

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Hallo zusammen,

Ich habe am 11.02.2011 einen Audi A6 4F Avant 2.7TDI mit 119tkm gekauft. Ich habe mir bewusst nicht nur den Wagen sondern auch das dazugehörige Autohaus ausgesucht. Man ist ja etwas verwöhnt bei Lexus und vorallem deren Qualität. Bis heute war ich mir sicher, dass die Harmonie zwischen mir und dem Autohaus stimmt. Sämtliche Mitarbeiter sind überaus freundlich und hatten bei meinem "Klapper-Problemen" bis dato immer ein offenes Ohr. Leider ist auch dieses Thema noch nicht zu meiner Zufriedenheit erledigt. 3. Werkstatttermin nächste Woche Dienstag.

Zum eigentlichen Problem.

Am 24.02 wurden die Sommerreifen demontiert und gegen Winterreifen getauscht. Gestern gab ich den Wechsel auf Sommerreifen in Auftrag. Leider teilte mir mein Reifenmonteur mit, dass 3 der 4 Reifen und Blasenbildung leiden und ich sie somit nicht mehr fahren darf.

Daraufhin habe ich meinen Händler angerufen, was wir in diesem Falle tun könnten. Ich würde wirklich nur ungern 500€ für neue Sommerreifen ausgeben. Mein Händler stellt sich jetzt quer mit der Begründung, dass er nicht nachvollziehen kann wie ich in diesen 2 Monaten seit Kauf mit den Reifen umgegangen bin. Ich könnte ja beim Parken auf Gehwegen und co zu stark dagegen gefahren sein.

Natürlich kann ich nicht beweisen, dass dem nicht so ist. Aber in 1,5 Wochen bei exakt 825km Fahrt und ausschließlicher Tiefgaragen- und Großparkplätzenutzung kann ich einen harten Kontakt mit Gehwegen ausschließen. Zumal es sich hier um 3 betroffene Reifen handelt.

Sein Entgegenkommen mir neue Reifen zu brutto EK Preisen zu verkaufen habe ich dankend abgelehnt. Ich selbst zahle auch nur den EK Preise.

Nach langem Hin und Her habe ich dann das Thema Gewährleistung angesprochen. Er erwiderte auf die gesetzliche Regelung nur, dass auf dem damaligen Gutachten beim Leasing"rückkauf" kein Schaden der Reifen vermerkt sei. Desweiteren habe ich bei Fahrzeugübergabe ja auch keinen Mangel festgestellt.

Bisher musste ich mich mit Gewährleistungsthematiken nicht beschäftigen, da ich mit "Qualität kostet" recht gut gefahren bin.

Auch wenn es hier nur um 500€ geht, so sehe ich, nach jetztigem Wissensstand, nicht ein für den Schaden aufzukommen. Ich habe bewusst einige Euros mehr für den Wagen ausgegeben um bei einem Audihändler zu kaufen. Für das Geld hätte ich mir 20Reifen kaufen können und könnte auf diesen Service verzichten.

Meine Frage nun an euch: Wie soll ich mich weiter verhalten. Ein Gespräch mit dem Verkäufer scheint nutzlos zu sein. Soll ich mich an den Geschäftsführer wenden, oder vorher an den Verkaufsleiter? Beim Verkaufsleiter gehe ich davon aus, dass er sein Team den Rücken stärken würde. Das würde ich jedenfalls von meinem erwarten.

Habe ich im Sinne des Gesetzes überhaupt Recht? Es handelt sich hierbei ja nicht um einen Verschleiss, sondern wirklich einen Defekt der nicht durch Abnutzung entsteht.

Vielen Dank schonmal für jeden einzelnen Rat von euch ;)

PS: Lexus sollte schnellstmöglich ein Gegenstück zum A6 Avant anbieten! Ich hab jetzt schon fast keine Lust mehr.

PPS: Projektthread gibts erst, wenn die Problemfelder Reifen, Lackabplatzer Seitenschweller und Klappern im Innenraum abgestellt sind. Kann gut sein, dass das Auto sonst nicht mehr lange in meiner Garage stehen wird.

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Das ist eine ärgerliche Geschichte!

Ob man da was machen kann, hängt sicherlich davon ab, ob man bei der Fahrzeugübergabe diese Blasen als Laie leicht erkennen konnte. Vielleicht kann man daraus einen "verdeckten" Mangel machen.

Vermutlich hilft es nur, das Autohaus mal mit einem anwaltlichen Schreiben zu konfrontieren. Das kostet aber auch wieder etwas (auch Zeit) so dass ich eher geneigt wäre, dass unter "Erfahrungen" zu verbuchen...

Was sind denn das eigentlich für Blasen? Wie äußert sich sowas - und wie kann so etwas entstehen?

Gruß,

Alex

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Hier ein Bild wie die Blasen aussehen (man achte auf das E):

2kfixvau.jpg

Unter Erfahrung werde ich es mit Sicherheit abbuchen, allerdings erst nachdem ich alles getan habe was sinnvoll ist :)

Danke trotzdem für deine Meinung.

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Wirklich ärgerlich... :cry:

Hast Du die Reifen bei Deinem Audi-Händler eingelagert...?

Wenn ja, hättest Du vllt. u.U. mehr gegen ihn in der Hand. :g:

Ich würde an Deiner Stelle einen Brief / eine E-Mail an Audi senden,

mit der Bitte um Stellungnahme und Regulierung.

(Hatte damals bei Toyota Köln auch geklappt ;) )

Gruss vom Todde

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Hallo Marco,

das ist ein eindeutiger Karkassenbruch! Ich würde mal schauen was der Reifenhersteller dazu sagt. :g:

Kann natürlich schon sein dass der Reifen mal ein übler Schlag abbekommen hat (z.b. von einem Schlagloch)

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In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, das dein A6 bei der Übergabe Mängelfrei war.

Erst nach 6 Monaten liegt die Beweislast bis zum Ende der Gewährleistungszeit bei dir.

Und wenn der Händler dir ein Fahrzeug mit defekten Reifen verkauft hat, ist es nicht als verkehrstüchig anzusehen. Er würde also vermutlich sogar bei einem Unfall deine Kosten erstatten müssen.

Fazit: Kann der Händler dir nicht beweisen, das du die 3 Reifen kaputt gefahren hast, wird er den neuen Satz wohl allein bezahlen müssen.

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Schlagloch würde ich anerkennen, Bordstein auch aber nur wenn man da einen hohen runterknallt oder mit viel schwung drauf. Parkbordsteinanrempler denke ich eher nicht, außer bei dir wird beim Parken immer die Innenseite beschädigt? (voraussetzung für die Theorie ist natürlich, dass der Reifen richtig auf der Felge war)

Das ganze ist jedenfalls sehr Ärgerlich. Ich drück die Daumen, dass ihr euch vernünftig einig werdet.

Grüße

Tigertron

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Die Beule unter Guferas Link ist ja bedeutend "dicker". Wir hatten so einen Fall mit kleinerer Wölbung mal, vor einigen Jahren. Ich habe leider keine Bilder mehr davon. Ein (unbeteiligter) Autohändler meinte, das könne vorkommen, und sei kein Defekt. Der Wulst könne entstehen, wenn 2 Lagen Karkasse übereinander geklebt würden.

Ich konnte mich mit dieser Erklärung aber absolut nicht anfreunden. Etwas später kam dann das ganze Auto weg (warn furchtbarer Opel) :tooth:. Klärung brächte da wohl nur röntgen beim Refenexperten.

Gruß,

Alex

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Ich lagere sowohl die Sommer- als auch die Winterbereifung seit Jahren bei meinem LF-Forum ein. Auf der Rechnung für den Radwechsel und das Einlagern ist jeweils auch die Profiltiefe und ggf. weitere "Zustandmeldungen" über die Pneus und die Felgen vermerkt. MIt dieser Vorgehensweise sind spätere Diskussionen um Kostenübernahme und Gewährleistungsansprüche bei allfälligen Schäden zum vornherein ausgeschlossen.

Wenn also die Blasen bei der Einlagerung der Sommerreifen nicht sichtbar respektive vom Autohaus nicht bemerkt worden sind und demzufolge auch kein schriftlicher Vorbehalt besteht, kannst du IMHO ganz gelassen an die Angelegenheit rangehen und deren Erledigung dem Reifenhersteller oder der Haftpflichtversicherung des Autohauses überlassen.

Gruss

adabeier

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In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, das dein A6 bei der Übergabe Mängelfrei war.

Erst nach 6 Monaten liegt die Beweislast bis zum Ende der Gewährleistungszeit bei dir.

Und wenn der Händler dir ein Fahrzeug mit defekten Reifen verkauft hat, ist es nicht als verkehrstüchig anzusehen. Er würde also vermutlich sogar bei einem Unfall deine Kosten erstatten müssen.

Fazit: Kann der Händler dir nicht beweisen, das du die 3 Reifen kaputt gefahren hast, wird er den neuen Satz wohl allein bezahlen müssen.

So sehe ich den Sachverhalt eigentlich auch, aber mein Verkäufer sieht das "Übergabeprotokoll" als Beweis dafür, dass alles i. O. war bei Auslieferung. Für mich ein schlechter Scherz. Ich kann doch als Kunde nicht jede Kleinigkeitprüfen. Dafür reichen meine Fachkenntnisse garnicht aus. Wenn ich etwas rumspinne könnte er dieses Protokoll ja auch für einen Motorschaden heranziehen, wenn dieser innerhalb der 6 Monate auftritt. Immerhin wurde ja kein Mangel bei Übergabe festgestellt. :thumbdown:

Schlagloch würde ich anerkennen, Bordstein auch aber nur wenn man da einen hohen runterknallt oder mit viel schwung drauf. Parkbordsteinanrempler denke ich eher nicht, außer bei dir wird beim Parken immer die Innenseite beschädigt? (voraussetzung für die Theorie ist natürlich, dass der Reifen richtig auf der Felge war)

Das ganze ist jedenfalls sehr Ärgerlich. Ich drück die Daumen, dass ihr euch vernünftig einig werdet.

Grüße

Tigertron

Schlagloch würde ich auch anerkennen. Aber da war keins. Auf Felgen und Reifen hab ich schon immer penibelst acht gegeben. Die gefahrenen 600km in den 13 Tagen bestanden zu 90% aus Autobahnfahrten zur Arbeit (38km einfach), zu meinen Eltern und Schwiegereltern. Sorry, 3 Reifen schrotte ich nicht in der Zeit :D

Die Beule unter Guferas Link ist ja bedeutend "dicker". Wir hatten so einen Fall mit kleinerer Wölbung mal, vor einigen Jahren. Ich habe leider keine Bilder mehr davon. Ein (unbeteiligter) Autohändler meinte, das könne vorkommen, und sei kein Defekt. Der Wulst könne entstehen, wenn 2 Lagen Karkasse übereinander geklebt würden.

Ich konnte mich mit dieser Erklärung aber absolut nicht anfreunden. Etwas später kam dann das ganze Auto weg (warn furchtbarer Opel) :tooth:. Klärung brächte da wohl nur röntgen beim Refenexperten.

Gruß,

Alex

Hm, komisch Erklärung. Soll ich mein Auto jetzt auch einfach abgeben? :D

Wie Alt sind den die Reifen und welcher Hersteller?

Reiche ich später nach. Hab die Daten nicht im Kopf und auf den Fotos sind sie auch nicht ersichtlich. Hersteller ist jedenfall Conti.

Ich lagere sowohl die Sommer- als auch die Winterbereifung seit Jahren bei meinem LF-Forum ein. Auf der Rechnung für den Radwechsel und das Einlagern ist jeweils auch die Profiltiefe und ggf. weitere "Zustandmeldungen" über die Pneus und die Felgen vermerkt. MIt dieser Vorgehensweise sind spätere Diskussionen um Kostenübernahme und Gewährleistungsansprüche bei allfälligen Schäden zum vornherein ausgeschlossen.

Wenn also die Blasen bei der Einlagerung der Sommerreifen nicht sichtbar respektive vom Autohaus nicht bemerkt worden sind und demzufolge auch kein schriftlicher Vorbehalt besteht, kannst du IMHO ganz gelassen an die Angelegenheit rangehen und deren Erledigung dem Reifenhersteller oder der Haftpflichtversicherung des Autohauses überlassen.

Gruss

adabeier

Ansich eine gute Idee. Da ich meine Reifen aber dort einlagere wo ich meine Autoaufbereitungen durchführe, kam soetwas für mich nie in Frage. Ich sehe meinen Reifenmonteur als äußerst fähig an und unterstelle ihm jetzt mal keine Schuld. Doofe Situation :(

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Hier habe ich folgende Passage gefunden:

Eine weitere Regelung ist die "geänderte Beweislast". Im Falle einer Reklamation des Käufers muss jetzt der Händler beweisen, dass der beanstandete Defekt zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vorhanden war. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler beweisen, dass der Kunde an einem Schaden Schuld ist. Erst danach ist der Kunde in der Beweispflicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen werden können nur Mängel, die dem Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses bekannt sind. Kommt es durch schadhafte Teile zum Unfall (z.B. durch alte und nicht mehr verkehrstüchtige Autoreifen), kann der Händler mit zur Verantwortung gezogen werden. So verurteilte das Oberlandesgericht Nürnberg einen Händler zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld, nachdem ein 19 Jahre alter Reifen geplatzt war, der aber erst sechs Monate zuvor verkauft worden war (Az. 3 U 3149/01).

Also wenn im Übergabeprotokoll nicht explizit drin steht, dass die Reifen i.O. waren, hat der Händler ein Problem.

Inwiefern da jetzt irgendwo in den Bedingungen steht, dass Reifenschäden von der Gewährleistung ausgeschlossen sind, müsste geklärt werden.

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Dieses Übergabeprotokoll scheint mir ein Versuch zu sein, die gesetzliche Regelung auszuhebeln.

Fraglich, ob das Bestand hat.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung (oder bist Mitglied in einem Autoclub)? Dann kostet Dich eine Erstberatung beim Fachanwalt nichts.

Ansonsten wären ca. 50-100 EUR fällig, aber das Geld wäre sicher gut angelegt.

LG

Lexibär

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Habe heute mit der Geschäftsführerin gesprochen. Sie wird sich natürlich noch mit dem Verkäufer an einen Tisch setzen und über das Thema reden.

Ich hatte schonmal das Gefühl, dass sie auch mich versteht und sehr gut nachvollziehen kann, dass ich doch verwundert über solche Umstände beim besten Audi Partner 2009 bin. Am Dienstag bringe ich den Wagen zur Werkstatt und dann wird auch nochmals persönlich über den Fall diskutiert.

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So sehe ich den Sachverhalt eigentlich auch, aber mein Verkäufer sieht das "Übergabeprotokoll" als Beweis dafür, dass alles i. O. war bei Auslieferung.

Mittels Übergabeprotokoll kann der Händler doch gesetzliche Bestimmungen nicht außer Kraft setzen. Alles unter der Vorgabe betrachtet, das du als privater Käufer aufgetreten bist. Falls du den Wagen auf deine Aufbereitungsfirma oder sonst eine Firma zugelassen hast, sieht das natürlich ganz anders aus. Da hast du ganz schlechte Karten.

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Hier ein Bild wie die Blasen aussehen (man achte auf das E):

Wenn die Reifen schon so malträtiert wurden,

muss man befürchten, daß mit dem Auto ebenfalls rüde umgegangen wurde! :scared:

Na hoffentlich haste Glück mit dem Audi! :rolleyes:

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