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Überführungskosten


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Überführungskosten!

Schon beim lesen des Wortes könnte ich zusätzliche graue Haare bekommen. Mir ist weltweit kein anderes Land bekannt, in welchem überhaupt eine solche Position vom Kunden wie selbstverständlich abverlangt wird. Und auch in Deutschland gibt es diese Thematik nur im Fahrzeuggewerbe. Oder hat schon mal jemand von Euch „Überführungskosten“ für ein TV-Gerät vom Hersteller in China/Japan/Korea zum hiesigen Großhändler bezahlt? Oder beim Kaufpreis für den Blumenstrauß der Liebsten noch eine Zusatzgebühr für die Überführung aus den Niederlanden? Auch die Politik hatte dieses Thema schon einige Male auf der Tagesordnungsliste, bisher jedoch leider ohne Erfolg. Es ist für mich schlichtweg unverständlich, weshalb der deutsche Kunde hier wie selbstverständlich Zusatzkosten bezahlen soll, welche gerade im Kleinwagenbereich locker bis zu 10-12 % des eigentlichen Fahrzeugwertes ausmachen können. Tatsächlich handelt es sich doch hier um einen schön versteckten Gewinn des Händlers, welcher; wie die Mehrwertsteuer oder IHK-Beiträge (IHK = konnte ich mir nicht verkneifen); ganz selbstverständlich vom deutschen Kunden gezahlt wird.

Aber der Reihe nach:

Bekanntlich haben wir ja vor einigen Tagen den Leasingvertrag für den M35h unterzeichnet. Nun halte ich es seit Jahren so, dass ich vor der Freigabe durch die Leasinggesellschaft generell niemals zeitgleich auch den Kaufvertrag mit dem Autohaus unterzeichne. Rechtlich handelt es sich hier zwar um ein Koppelgeschäft, soll heißen, kommt der Leasingvertrag nicht zustande, verliert auch der Kaufvertrag seinen Bestand, aber der Teufel ist ja bekanntlich auch mal ein Eichhörnchen… (Berufskrankheit!)

Nun denn, es lag also am nächsten Tag die Freigabe der Leasinggesellschaft vor, und es wurde ein neuer Termin für die Unterzeichnung des KV im Autohaus vereinbart.

By the way, diese Vorgehensweise hassen die Autohäuser selbstredend wie der Teufel das Weihwasser! Ein guter Verkäufer wird sich daher winden und den Käufer lieber im Autohaus bis zur Leasingfreigabe einschließen, aber niemals den Kaufinteressenten vor der zeitgleichen Unterschrift im KV wieder gehen lassen! In der Wissenschaft der Psychologie gibt es zur Thematik „Kaufreue“ darüber sehr viel zu lesen. Nicht ganz zufällig ist übrigens auch der Themenbereich „Haustürwiderrufgeschäft“ damals gesetzlich geregelt worden. Gleiches gilt ebenso für § 311b BGB.

Egal, ich nutze also die übliche Zeit bis zur Leasingfreigabe am kommenden Morgen damit, die vom Verkäufer „wie selbstverständlich zugesicherten Eigenschaften des Autohauses“ schriftlich zu fixieren und als Gegenstand/Bestandteil des Kaufvertrages mit aufnehmen zu lassen. Hier also wie folgt:

Bitte folgende Vertragsbestandteile in den KV mit aufnehmen:

  1. 1

Der Leasingnehmer erhält die Option, den Leasinggegenstand zum Vertragsende zu einem fixen Kaufpreis von € xx.xxx,xx netto zu erwerben.

  1. 2

Dem Leasingnehmer wird für die Dauer der Herstellergarantie von 3 Jahren ab dem Tag der Erstzulassung die kostenfreie Bereitstellung eines Werkstattersatzwagens für den Fall einer Reparatur oder Inspektion des Leasinggegenstandes vom Vertragspartner zugesichert. Der Werkstattersatzwagen muss dabei kein Produkt des Herstellers Infiniti sein. Die Kraftstoffkosten während der Nutzung des Werkstattersatzwagens sind vom Leasingnehmer zu tragen.

  1. 3

Dem Leasingnehmer entstehen keine Kosten für die Überführung des Fahrzeuges. Die Zulassungskosten rechnet der ausliefernde Händler direkt mit dem Leasingnehmer ab.

Nachdem ich also meine freundlichen Ergänzungen; verbunden mit der Bitte um Aufnahme im KV; übersandt hatte, erhielt ich zügig eine Rückmeldung, wonach die Gebühren für Überführung und Zulassung bei Infiniti bei rund 1.155,00 € liegen. Eine Verrechnung mit der Leasingsumme wäre auf Anweisung der Geschäftsführung generell nicht möglich.

Wie unschwer vorstellbar, habe ich meinem Verkaufsberater daraufhin mitgeteilt, dass ich zur Zahlung der zuvor genannten Summe nicht bereit bin. Nun entstand dort eine gewisse Unruhe, da es dort langsam dämmerte, dass zwar die Leasingfreigabe, jedoch kein unterzeichneter KV im AH vorlag. Also wurde nun echte Überzeugungsarbeit geleistet, da in der vorgenannten Summe ja schließlich auch:

1. Warndreieck

2. Verbandkasten mit Weste

3. Fußmatten

4. voller Kraftstofftank

enthalten sei. Meine Antwort darauf liest sich in etwa so:

„Wenn ich einen Neuwagen kaufe, gehe ich davon aus, dass mir ein Wagen übergeben wird, welcher der STVZO entspricht. Also mit Warndreieck und Verbandkasten, welche gemäß § 53a und §35h mitgeführt werden müssen. Abgesehen davon liegt der Preis für den Verbandkasten bei ca. 15,00 Euro brutto, für das Warndreieck bei rund 10,00 Euro brutto. Über Fußmatten habe ich das letzte Mal vor 22 Jahren bei Alfa Romeo diskutiert. Die Tankfüllung liegt bei rund 100,00 Euro brutto.“

Wir haben uns abschließend dahingehend geeinigt, dass wir am Tage vor der geplanten Unterzeichnung des KV nochmals telefonieren werden. Da bin ich ja mal gespannt…….

Nun erkläre mir mal einer, warum nur wir Deutschen so dusselig sind, und diese Kosten seit Ewigkeiten locker und bereitwillig an den Händler zahlen!

In diesem Sinne

Filou :g:

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Nimm einfach einen Vorführwagen, denn der ist schon überführt. Ganz nebenbei sparst du da nicht nur die Überfürungskosten, sondern nebenbei auch noch viele Euro wegen des exorbitanten Wertverlustes am allerersten Tag.

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Nimm einfach einen Vorführwagen, denn der ist schon überführt. Ganz nebenbei sparst du da nicht nur die Überfürungskosten, sondern nebenbei auch noch viele Euro wegen des exorbitanten Wertverlustes am allerersten Tag.

thx but,

1.) Die Leasingsonderkonditionen verschiedener Hersteller (Infiniti auch) umfassen ausdrücklich keine Vorführer.

2.) Gerade durch die Sonderkonditionen im Leasing (Bonusprogramm) habe ich den Wagen nach 36 Monaten auf 37,5 % des Neupreises.

3.) Der von mir ausgesuchte Neuwagen steht auch bereits beim Händer auf dem Hof.

Gruß, Filou

bearbeitet von Filou00
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Ich werde Leasing wohl nie verstehen. Zähle doch Mal die absoluten Kosten zusammen, also Sonderzahlung plus sämtliche Leasingraten plus Restzahlung zum Leasingende. Du wirst garantiert höher kommen, als wenn du das Geld einfach auf den Tisch des Händlers packst. :ph34r:

Klar, es will ja auch die leasinggebende Gesellschaft ihre Angestellten durchfüttern und ihre Paläste finanzieren. :bleh:

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Dein Vorgehen finde ich ausgezeichnet.

Die Ü-Kosten müssten verboten werden.

Habe zwar noch nie einen Neuwagen gekauft, aber die Ü-Kosten würde ich immer wegverhandeln oder

den Wagen dann eben nicht kaufen.

Lexibär

----------------------------------------

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Ja, das Thema Verkaufsverhandlungen ist immer sehr spannend. Bei meinem LS führte es zu einem kleinen Streit. Erst nach ein paar Tagen gingen wir wieder an den Verhandlungstisch. Auch stelle ich immer relativ klar, dass es mir egal ist, wer welche Kosten berechnet, also ob da jetzt der Händler oder der Hersteller oder sonst irgendjemand etwas verdienen will. Aus meiner Sicht sind es Kosten. Und es gibt einen Preis, den ich bereit bin zu zahlen. Wie sich Händler und Hersteller sich dann dieses Entgegenkommen aufteilen ist mir relativ egal.

Fairerweise muss man allerdings sagen, dass bei keinem anderen Produkt (TV oder Blumen oder ein Stück Butter im Supermarkt - sind alle schon incl. Überführung) solche Preisverhandlungen gibt, wie beim Auto. Allein wir Finanzdienstleister müssen jeden Cent an Provisionen per Gesetz aufdecken - ist genauso unverschämt, denn ich kenne keinen anderen Bereich, in dem der Verkäufer auf "Heller und Pfennig" zeigen muss, was am Produkt verdient wird. Sorry, ich schweife ab.

Deine Vorgehensweise, Filou00, finde ich klasse und mache das genauso! Verbrauchermacht.

Cu

Lexington

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@ uslex

Kommt darauf an. Ich bin auch so ein klassischer Barkäufer. Allerdings von Neuwagen. Aber es erschreckt mich schon, wie nah das Leasing inzwischen auch für Privatkäufer gerückt ist. Das muss man aber im Einzelfall durchrechnen. Im Fall von Infiniti ist das sehr leicht: alles steht auf deren Homepage.

@ Überführungskosten, dämliche

Tja, das ist halt so. Typisch deutsche Unart. Ich spare mir allerdings die Mühe, dagegen anzukämpfen. So verrechnen halt die Hersteller die Mühe des Händlers beim Auspacken, Saubermachen und Fahrbereitmachen des Fahrzeuges. Und ein kleiner Anteil entfällt vielleicht wirklich auch noch auf den Transport (hoffentlich wird dieser auf der Autobahn nicht noch beschossen). Sie kommen ja nicht so überraschend, so dass ich direkt in meine Kalkulation miteinbeziehe.

Gruß,

Alex

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Als Selbstabholer (VW / MB / Audi) wirds, glaube ich, billiger...

Aber bei Importeuren ist das ja eher kein Thema.

Lexibär

----------------------------------

Für die Käufer von JP-Autos gäbe es dann eine Schwimmweste, ein Paddel und einen Geigerzähler dazu. :ph34r: :unsure:

Gruß,

Alex

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Ich werde Leasing wohl nie verstehen. Zähle doch Mal die absoluten Kosten zusammen, also Sonderzahlung plus sämtliche Leasingraten plus Restzahlung zum Leasingende. Du wirst garantiert höher kommen, als wenn du das Geld einfach auf den Tisch des Händlers packst. :ph34r:

Klar, es will ja auch die leasinggebende Gesellschaft ihre Angestellten durchfüttern und ihre Paläste finanzieren. :bleh:

...selbstredend habe ich das zuvor gemacht!

Also, Sonderzahlung + 36 Monate Leasingrate + fixierte Kaufoption = Summe € xx.xxx,xx (Neupreis - 18 %)

Dagegen setzen wir unsere Eigenkapitalverzinsung des Kaufpreises abzgl. Sonderzahlung bei einer risikofreien Verzinsung von 3 % p. a.

Kurzum, ich wäre (aus betriebswirtschaftlicher Sicht) unvernünftig, wenn ich das Geld auf den Tisch des Händlers lege. Von der Problematik der Versteuerung des Fahrzeuges im Anlagevermögen der KG mal ganz abgesehen.

LG Filou

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Ah, es geht also um einen Firmenwagen. Da ist das schon anders zu rechnen. Wusste ich nicht.

Aber ich bin abgeschweift, denn es geht ja hier nicht um Leasing ja oder nein sondern um die Überführungskosten.

Damit Filou00 aber wieder lachen kann, hier einige Stilblüten beim Autokauf damals in der DDR:

Wenn man einen Trabant (nach 13 bis 15 Jahren Wartezeit) bekam, waren folgende Sachen Extrazubehör und damit auch extra zu bezahlen:

- Lenkrad

- Räder

- Stoßstange

- Kopfstütze

Da kann man doch heute froh sein, das Lenkrad und Räder schon im Grundpreis drin sind. Das ging früher auch schon anders. Klar sind Extrakosten ärgerlich, aber es zählt doch immer die Gesamtsumme.

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als wir 12/2001 zwei RX300 in einem der bestverkaufenden lexusforen abgeholt haben, mussten wir zwei mal 750 euro überführungskosten abdrücken. es gab je eine flasche champagner und einen blumenstrauss für die daheimgebliebenen (w).

beim ersten wagen wurden die RX300-schilder mit einem schraubendreher abgehebelt und die heckklappe dabei zerkratzt. die schuld wurde fluggs auf den aufbereiter geschoben der offensichtlich noch nie ein fahrzeug gecleant hatte.

beim zweiten RX300 waren wir kaum auf höhe frankfurt und bei den holprigen strassen ging das licht an und aus wie einer disco. der batteriepol wurde nur aufgelegt. zum glück umfasst das bordwerkzeug einen 10er schlüssel. aktion im dunkeln durchgeführt, nicht an der raststätte.

soviel zum thema überführung - in einem lexusforum.

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Ah, es geht also um einen Firmenwagen. Da ist das schon anders zu rechnen. Wusste ich nicht.

Aber ich bin abgeschweift, denn es geht ja hier nicht um Leasing ja oder nein sondern um die Überführungskosten.

Damit Filou00 aber wieder lachen kann, hier einige Stilblüten beim Autokauf damals in der DDR:

Wenn man einen Trabant (nach 13 bis 15 Jahren Wartezeit) bekam, waren folgende Sachen Extrazubehör und damit auch extra zu bezahlen:

- Lenkrad

- Räder

- Stoßstange

- Kopfstütze

Da kann man doch heute froh sein, das Lenkrad und Räder schon im Grundpreis drin sind. Das ging früher auch schon anders. Klar sind Extrakosten ärgerlich, aber es zählt doch immer die Gesamtsumme.

hast gedacht so als supermoderator postest du einfach mal drauf los ohne vorher zu lesen um was es eigentlich geht? selbst beim versuch die kurve zu kriegen merkt man, daß du nichts verstanden hast. (achtung ich kenne dich nicht, also völlig wertfrei!)

wie wärs wenn du mal gebrauch von der zensur an deinem eigenen post machst? ein seriöser thread muss nicht ad absurdum geführt werden! meinen post darfst du dann auch löschen.

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hast gedacht so als supermoderator postest du einfach mal drauf los ohne vorher zu lesen um was es eigentlich geht? selbst beim versuch die kurve zu kriegen merkt man, daß du nichts verstanden hast. (achtung ich kenne dich nicht, also völlig wertfrei!)

wie wärs wenn du mal gebrauch von der zensur an deinem eigenen post machst? ein seriöser thread muss nicht ad absurdum geführt werden! meinen post darfst du dann auch löschen.

Danke, das Du es auf den Punkt gebracht hast. :clap:

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Überführungskosten!

Schon beim lesen des Wortes könnte ich zusätzliche graue Haare bekommen. Mir ist weltweit kein anderes Land bekannt, in welchem überhaupt eine solche Position vom Kunden wie selbstverständlich abverlangt wird.

Das gibt es sogar in den U.S.A! Nennt sich dort "Destination and Handling" und kostet z.B. für den M35h $895,- KLICK

Gruß

biker

bearbeitet von biker
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Ein Fahrzeug und all seine Sonderzusatzkosten (Extras, Überführung, Anbau Zusatzteile, etc.) ist im Summenpreis verhandelbar!

Nur der finale Endpreis für alles interessiert mich. Klar wird überall versucht Preiskosmetik zu betreiben, wie z.B. bei Flugpreisen im Internet.

Beim Auto haben sie halt die Hoffnung, dass man den Preis verhandelt und sie dann das Kaninchen Überführungskosten als unverhandelbar aus dem Hut holen.

Klappt ja auch bei vielen. Nein, alles was kostet auf den Tisch, zusammenzählen und dann verhandeln.

Wenn's dann passt, Vertrag unterschreiben oder bleiben lassen, wenn einem das Paket zu teuer ist. So einfach ist das.

Andere haben auch hübsche und evtl. günstigere "Töchter".

Beharren sie auf "ÜF-Kosten müssen sein", ok, zahl ich, ziehen sie sie beim Fahrzeugpreis ab oder ich kaufe nicht.

Will man aber das Fahrzeug haben "koste es was es wolle", dann wird genau das passieren, man zahlt was der Händler einem abverlangt, auch ÜF-Kosten.

bearbeitet von DrHybrid
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Sehe ich genauso. Meine letzten 2 Privatkäufe kamen ohne ausgewiesene Überführungskosten.

Verhandelt wurde ein 'Hauspreis' geliefert und zugelassen. Ich hab dem Händler gesagt was ich will. Und diese Liste hat Warndreieck etc genauso wie Lieferung, Zulassung und einen vollen Tank beinhaltet. Der Händler hatte die Freiheit smart mit seinen Paket und Bündelungen frei zu jonglieren. Einzelposten haben mich da nicht aufgehalten. Es war sein Problem angeblich nicht passende Kombinationen zu lösen. Das wurde direkt bei Beginn klar gemacht und auch so eingehalten.

Zumindest einmal wurde zwar noch der zaghafte Versuch gemacht mit Überführungskosten zu kommen, aber es erfolgte ein genauso schneller Rückzug wie die Frage auf dem Tisch war. Heisst das jetzt ich hab keine Überführungskosten bezahlt? Ich denke nicht. Die waren sicher irgendwo eingepreist. Aber es war wesentlich einfacher sich über den Endpreis zu verständigen als wenn eine Seite noch zig mal mit Positionen haussieren gehen kann.

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Grunsätzlich halte ich auch die "Überführungskosten" für eine versteckte Preiserhöhung!!

Da ich aber grundsätzlich mit dem AH über einen "Endpreis" bzw. Leasingrate verhandel, habe ich das Problem bisher nicht auf der Uhr gehabt.

Am letzten Samstag habe ich einen Leasingvertrag für meinen neuen RX450h unterschrieben. Nach harten Verhandlungen steht da jetzt eine Summe X für die monatliche Rate.

Von "Überführungskosten" ist nicht die Rede, auch werde ich den RX (wie schon den Letzten) sicher wieder mit vollem Tank und allem möglichen (und unmöglichen) Zubehör erhalten.

Ich bin daher sehr zufrieden mit meinem LF.

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Hm..also ich verstehe die Aufregung eigentlich nicht.Überführungskosten sind bestandteil des Neuwagengeschäftes,seit

ich Autos verkaufe,nunmehr elf Jahre.Es ist nicht,wie von vielen Kunden angenommen,eine weitere Möglichkeit den ohne-

hin schon fetten Gewinn von mind. 200% an jedem Neuwagen (so die landläufige Meinung) noch einmal zu erhöhen,sondern

echte reale Kosten.Transport,Spedition,KFZ Brief erstellen,entwachsen usw.Das kann man sich gerne beim HDL mal auf

einer NW Rechnung zeigen lassen.Sie sind da.

Die meisten Kunden merken das nicht,weil sie meistens in die Finanzierung oder eben den Barhauspreis bereits

eingearbeitet sind.Nur eben beim Leasing,darf man die normalerweise nicht mit "verleasen" denn sie haben ja

an sich nichts mit dem Leasingobjekt zu tun.Somit werden die meist seperat vom Kunden eingezogen - sollte man

diesen ab genauestens vorher erklären,da es sonst zu einer Situation wie dieser kommt.

Passiert das nicht,bekommt man mit dem Kunden ärger.Sicher versuchen manche HDL noch die ein oder andere Mark

zu machen,indem sie die ÜF Kosten erhöhen.Bleibt jedem frei überlassen,und dem Kunden bleibt überlassen,das

zu vergleichen.Aber ganz weg lassen,oder gar abschaffen,wird man die ganz sicher nicht.

lg

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Es ist nicht,wie von vielen Kunden angenommen,eine weitere Möglichkeit den ohne-

hin schon fetten Gewinn von mind. 200% an jedem Neuwagen (so die landläufige Meinung) noch einmal zu erhöhen,sondern

echte reale Kosten.Transport,Spedition,KFZ Brief erstellen,entwachsen usw.Das kann man sich gerne beim HDL mal auf

einer NW Rechnung zeigen lassen.Sie sind da.

Kann ich Alles in Etwa nachvollziehen, da mein Onkel (Gott hab' ihn seelig) auch Toyota-Händler war.

Daher kenne ich die Margen... :rolleyes: An fetten Gewinn ist da meist nicht dran zu denken...

"Umsatz kann man mit Neufahrzeugen machen, Gewinn meist nur im Reparaturgeschäft...", sagte mein Onkel öfters... :g:

Manche Autohäuser sind da sehr ehrlich und berechnen auch nur einen Pauschalpreis,

der im Schnitt meist nur die vollzogenen Aufwendungen abdeckt.

Andere Autohäuser (Dieses gibt es bereits nicht mehr bei uns in Bielefeld :rolleyes: )

verkaufen Einem ein "Name des Autohauses-Spezial",

was die Kosten für die obligatorische Flasche Sekt, den Blumenstrauss und die kleinen Sachen

wie Fussmatten, Schlüsselbund, Warndreieck, Verbandskasten ect. wieder decken soll... :thumbdown:

Aber - wie hier schon Einige schrieben - gilt auch für mich: Wenn der Wagen mit oder ohne ausgewiesenen

Überführungskosten (d.h. also der "Hauspreis") zu hoch ausfällt, wird dort nicht gekauft.

Mir ist es bisher völlig egal gewesen, von wo ich ein Auto gekauft habe...

(Bis auf unseren privat gekauften Prius natürlich beim Toyota-/Lexus-Händler... ;) )

Zur Inspektion kommen und kamen sie alle zu dem Händler mit der besten Werkstattleistung.

Gruss vom Todde

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Passend zum Thema: http://www.infiniti.de/m/models.html

Preise ab Auslieferungslager steht da.

In UK lustigerweise nicht

http://www.infiniti.co.uk/m/models.html

Ein M35h kostet hier 56000€ und in uk 52000€ sogar wenn dann wenn man den Bargeld Wechselkurs heranzieht.

bearbeitet von Muelli 76
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