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US Tagfahrlicht am IS - Gedimmtes Fernlicht


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Lexus IS200 mit Fernlicht als Tagfahrlicht ?

Ja, aber in Österreich nicht erlaubt, jedoch in USA und Kanada die Werksausstattung. Wir haben das Modul hierfür mit einer 60% Stromaufnahmereduktion für das Fernlicht ! In Deutschland ist diese Variante bereits beim TÜV eingetragen worden, ohne Probleme.

Ist das Modul legal, wenn ja, in welchen Ländern ?

Die SALM-DRL-Module entsprechen den derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen (Details siehe unter "Gesetz") und erfüllen die ECE-Standards.

Die Regelung auf nationaler Ebene, daß das Abblendlicht als Tagfahrlicht auch ohne der restlichen Fahrzeugbeleuchtung betrieben werden darf, gilt in den meisten EU-Staaten noch nicht. Allerdings finden sich Dokumente, daß z.B. in Deutschland die "modifizierte Fahrlichtschaltung" sogar von diversen Fahrzeugherstellern werkseitig für Deutschland verbaut wird und in Deutschland eine Zulassung bekommen haben. In einigen Fällen sind diese System mit SALM Module bereits vom TÜV in Deutschland anstandslos eingetragen worden, in einem Fall sogar mit dem Fernlicht. Nachdem wir eine sehr große Anzahl von Anfragen von anderen TÜV/DEKRA-Prüfstellen bekommen, welche wissen möchten, wie die Eintragung vorgenommen worden ist, gehen wir davon aus, daß trotz einer anderslautenden gesetzlichen Regelung hier durchaus im Sinne des Nutzens und der Zumutbarkeit für den Fahrzeugbesitzer durch die Prüfstellen vorgegangen wird, womit wieder bewiesen ist, daß Fachleute stets Meilen der Politik voraus sind.

Mit Sicherheit wird es Probleme in Slowenien geben, denn derzeit ist dieses Land als einziges mit Licht am Tag in technischer Sicht restriktiv und akzeptiert nicht einmal die Hella-Tagfahrlampen, man muß in Slowenien das Abblendlicht mit Christbaum einschalten. Dieser Alleingang von Slowenien dürfte sich aber nicht nur auf diesen Bereich beschränken...

Die Alternative zum Abblendlicht das Fernlicht mit 60% Reduktion zu betreiben, ist ECE-widrig und daher in keinem EU-Land erlaubt, in Deutschland jedoch erfreut sich diese Technik vereinzelt sogar der Zustimmung von TÜV und DEKRA und wurde schon zahlreich ohne Probleme eingetragen.

In Griechenland wurden nachweislich Fahrzeuglenker bestraft, welche das Licht am Tag durch eine Automatik eingeschaltet hatten. Die Empörung der anderen EU-Mitgliedsstaaten scheint doch größer als ursprünglich angenommen, denn wir wissen bereits von einer EU-einheitlichen Regelung, welche noch vor diesen Winter in Kraft gesetzt werden soll.

...die Dimmung soll verboten sein ?

Die rechtlichen Bestimmungen können Sie hierzu unter "Gesetz" nachlesen. UM ES NOCHMALS KLAR UND DEUTLICH ZU ERKLÄREN:

Eine geringfügige Leuchtstärkenreduktion innerhalb der Toleranzbereich für Leuchtstärken von Abblendlicht kann nicht verboten werden, weil:

Die ECE definiert die zulässigen Leuchtstärkenwerte mit einer bestimmten Bandbreite, in welchen sich das Abblendlicht zu bewegen hat. Die Leuchtstärke ist nicht nur vom Leuchtmittel (der "Glühbirne") abhängig, sondern auch von der Art und Beschaffenheit des Reflektors sowie des eigentlichen Scheinwerferglases und der Entfernung, bei welcher die Leuchtstärke gemessen wird.

Wird im Zuge einer §57a Überprüfung der Scheinwerfer kontrolliert, so wird nicht nur die Geometrie der Hell/Dunkelgrenze gemessen, sondern auch die Gesamthelligkeit des Scheinwerfers in einer Distanz von ca. 50cm, dieses Meßverfahren ist eine starke Vereinfachung, da gemäß ECE über 27 Meßpunkte eines Abblendlichtes in einer Tabelle von Minima und Maxima dokumentiert sind. Derartige Untersuchungen sind aber nur in einem Lichtlabor möglich und für eine Werkstätte unzumutbar. Bei der Inverkehrbringung eines neuen Scheinwerfers müssen jedoch diese präzisen Definitionen nachweislich erfüllt werden. Es ist daher auch nicht zulässig, daß verschiedentlich eine "Nachinterpretation" des Ministeriums publiziert wird, in welcher die Verantwortung zur Erreichung der Mindestleuchtstärke nun an den Scheinwerferhersteller abgeschoben wird.

Das Gesetz lautet:
Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts auf einen für das Abblendlicht unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht erlaubt.

Somit ist eindeutig und klar definiert, daß die letztliche Verantwortung, ob und inwieweit das reduzierte Abblendlicht noch immer den gesetzlichen Vorschriften entspricht, letztlich in der Verantwortung des Technikers liegt, welcher diese Technik einbaut. Daher ist es zweckmäßig, daß Fahrzeughalter von Fahrzeugen mit offensichtlich bereits eingetrübten Scheinwerfern hiervon in Kenntnis gesetzt werden und daß im Zweifelsfalle ein Modul ohne Reduktionswirkung eingebaut wird. Ob der Fahrzeughalter dann in Folge durch eine Manipulation am Gerät die reduzierte Leistung aktiviert, liegt in der Verantwortung des Fahrzeughalters.

KEINESFALLS IST DIE REDUKTION DES ABBLENDLICHTES AUF DIE WERTE EINER TAGFAHRLAMPE mit 400cd ERLAUBT!

SALM-DRL-Module reduzieren mit 24% Stromaufnahme, das entspricht einer Leuchtstärkenreduktion je nach Beschaffenheit des Scheinwerfers von 10-12%, dieser Wert übertrifft die Minima bei allen Scheinwerfertypen in ordnungsgemäßen Zustand.

Vielfach wird auch ein Wert von 92% genannt, dieser Wert ist weder eine Vorgabe der ECE noch des Ministeriums, es handelt sich hierbei um einen Richtwerk von der Volkswagen AG, hier wird auf 92% die Helligkeit mit Hilfe von eigenen Modulen mit Widerstandsschaltung reduziert, sodaß alle VW-Scheinwerfertypen, ungeachtet des technischen Zustandes die Mindestwerte nicht unterschreiten.

In Deutschland gibt es zu diesem Thema einen sehr positiven Vorstoß einiger TÜV-Stellen, welche auch die US-Version, also Fernlicht mit 60% Reduktion ausdrücklich mit Hinweis, daß damit die Leuchstärke jener der Tagfahrlampen entspricht, typisiert worden ist. Letztlich macht AUDI ja auch nichts anderes.

Ich denke, da steht alles drin ;)

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  • 2 weeks later...

Denke schon das es damit realisierbar wäre, gibt ja verschiedene Varianten, aber die Seite sieht nicht all zu aktuell aus. Ich frage mich wo es solche Module gibt.
Ansich gefällt mir die Idee aber. Das können ja nicht die einzigsten PWM-Module sein die es gibt.

Warum sieht das Tagfahrlicht bei den US-Modellen eigentlich immer so orange aus? Ist das nur weil die Lampe so wenig Leistung abgibt oder ist das noch irgendwas anderes? Oder bilde ich mir das immer nur ein?

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Das es technisch machbar ist steht wohl außer Frage, aber ob das dann auch legal bei den bestehenden Gesetzen und mit passenden Prüfzeichen versehen ist, das ist das eine andere Sache. Ich finde das gedimmte Fernlicht als TFL sehr interessant weil es dem IS auch irgendwie eine aggressivere Note verleiht, aber wenn´s nicht legal zu machen ist lasse ich lieber die Finger davon. Also hoffe ich das sich eine legale Lösung findet die man dann verbauen kann (und darf).

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Ja legal wirste das wohl ganz sicher nicht machen können weil die Scheinwerfer laut Prüfnummer nicht als TFL gedacht sind.
Davon bin ich zwar auch kein Freund aber ich finde das ist eine Kleinigkeit und nicht so als ob man mit einem nicht eingetragenen Auspuff oder Felgen rumfährt.
Meine frage wäre jetzt ob bei der Variante die Kontrolle für das Fernlicht leuchten wird. Deshalb würde ich gerne mal einen Schaltplan dazu sehen, kann aber nichts finden.

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Ha ha, da hab haben wir doch schon das Problem; "ich finde..." . Das heißt ja noch lange nicht das die Jungs in grün das genau so sehen. Wenn´s nach denen geht hast du damit eine Ordnungswidrigkeit begangen die (so wie die es immer auslegen) im schlimmsten Fall einen anderen Verkehrsteilnehmer hätte blenden können und das wird teuer. Finde ich zwar auch oft sehr überspitzt, aber ist leider nach Gesetzeslage so. Manche Sachen sind echt zu genau genommen. Andererseits stimmt es schon, die Reflektoren vom Fernlicht streuen nunmal auch nach oben, egal wie hell das Leuchtmittel ist -> Blendgefahr theoretisch möglich, ob es praktisch auch blendet ist egal. (Ist wie bei der GEZ, Empfangsbereites Gerät ist vorhanden -> du nutzt es, egal ob es in deinem Zimmer steht oder auf dem Dachboden verstaubt)

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Ja da hast du schon recht, ob Kleinigkeit oder nicht da kommts beim Strafmaß nicht wirklich drauf an. Und ich finde das sollte auch keine Diskussion darüber werden ob legal oder nicht. Das ist es nicht und das wird jeder wissen und muss es für sich selber entscheiden.

Um das "Blenden" geht es ja irgendwo, also nicht richtig blenden aber dir fällt die Lichtquelle so halt besser ins Auge. Sonst würden die Amis und Kanadier auch einfach das Abblendlicht einschalten und würden nicht so ein Aufwand betreiben um das Fernlicht gedimmt ein zu schalten.
Das gedimmte Fernlicht fällt von weitem halt mehr auf als das Abblendlicht. Das ist ja Sinn und Zweck der Sache und Blenden tut es nu wirklich nicht am Tage.
Sowas ist bloß deutsche Rechtsprechung, ist genau wie mit dem Nebelscheinwerfern. Nebelscheinwerfer blenden nicht wenn sie richtig eingestellt sind, aber so wollen dir die Leute in grün bzw. blau ja auch erklären.

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Mir ist heute bei Autofahren mal was aufgefallen. Und zwar haben sehr viele Autos das Fernlicht gedimmt als TFL. Wo es mir aufgefallen ist: Neue Mercedes A-Klasse BR176, VW Golf Plus, VW Touran, Audi A6 und noch 2 die ich schon wieder vergessen habe. Daraus würde ich doch mal schließen, das es nicht generell verboten ist das Fernlicht gedimmt als TFL zu benutzen. Ist nur noch die Frage wie es bei Nachrüstungen aussieht.

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Das ist kein gedimmtes Fernlicht sondern Lampen mit zwei Glühfäden, ähnlich wie bei einer H4 Lampe.

Audi hat bei den ersten Modellen mit Tagfahrlicht auf den Halogen-Fernlichtscheinwerfer verzichtet und stattdessen das Tagfahrlicht eingebaut.

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Abgesehen von der technischen Seite und ob das mit Nachrüstungen machbar wäre: Was fällt einem auf wenn man deine Aufzählung mal so sieht? Mercedes, Audi, VW..., richtig, nur Europäer, nix aus Asien oder aus den Staaten. Warum? Weil die "großen" einheimischen Marken das halt dürfen. Ist genau so wie mit so vielen anderen Sachen wo ich mal nachgefragt habe. Teilweise bekommt man dann so dumme antworten wo man sinngemäß raus lesen kann: Wie, kein VW/Audi oder anderer einheimischer Wagen? Nee, dann gibt´s da auch nix und wird es auch nicht geben, haben wir gar kein Interesse dran. (so in der Richtung von KW wegen des Dropkits, welches es universal gibt, jedoch mal wieder ohne Unterlagen für einen Asiaten). Was ich damit sagen will: Wenn man einen Japaner fährt und es nicht serienmäßig verbaut ist, haste schlechte Chancen, fährst du aber einen Golf, irgend einen Audi oder BMW oder sonst was einheimisches, kannst du davon ausgehen das es was im Sortiment gibt und du keine Probleme haben wirst. Japaner tunen ist (auch bei kleineren und bei "universal" Sachen) nicht so einfach bzw legal machbar. Wer es illegal machen will soll es tun, nur denkt dabei an die Sicherheit und nicht nur an eure.

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Nebler als TFL werden aber nicht legaler, wenn sie an einem VW oder audi verbaut sind... das ist doch quatsch!

Audi, VW und co. verbauen wie schon gesagt komplett andere leuchtmittel die eben auch zugelassen sind als tfl. Das bedeutet auch für die mehr aufwand, machen sie aber weil das dimmen verboten ist. Auch für Europäer.

Absoluter Quatsch dein Beitrag VanZan...

Fakt ist:

Nebler als TFL verboten. Sieht man auch recht schnell.

Fernlicht gedimmt auch verboten, da keine tfl zulassung. Ob jetzt ein Bulle genau weiß welches der lichter an einem lexus nun abblendlicht und welches fernlicht ist, ob das nun gedimmt ist oder ab werk so ausgelegt... das steht auf nem anderen blatt. Ich sag nur soviel: an 2 honda's, 3 mazda's und nun am lex hab ich nie stress gehabt wegen irgendwas. Selbst rückleuchten ohne e nummer wurden durch den tüv gewunken, weil der kein plan hatte ob das nicht doch ab werk so ist. Auch nach einem unfall wars den Polizisten wurscht...

Und wenn ich die ganzen golf fahrer mit ihren tfl stripes so sehe, fällt ein gedimmtes fernlicht niemanden auf...

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Nebler als TFL werden aber nicht legaler, wenn sie an einem VW oder audi verbaut sind... das ist doch quatsch!

Audi, VW und co. verbauen wie schon gesagt komplett andere leuchtmittel die eben auch zugelassen sind als tfl. Das bedeutet auch für die mehr aufwand, machen sie aber weil das dimmen verboten ist. Auch für Europäer.

Absoluter Quatsch dein Beitrag VanZan...

Fakt ist:

Nebler als TFL verboten. Sieht man auch recht schnell.

Fernlicht gedimmt auch verboten, da keine tfl zulassung. Ob jetzt ein Bulle genau weiß welches der lichter an einem lexus nun abblendlicht und welches fernlicht ist, ob das nun gedimmt ist oder ab werk so ausgelegt... das steht auf nem anderen blatt. Ich sag nur soviel: an 2 honda's, 3 mazda's und nun am lex hab ich nie stress gehabt wegen irgendwas. Selbst rückleuchten ohne e nummer wurden durch den tüv gewunken, weil der kein plan hatte ob das nicht doch ab werk so ist. Auch nach einem unfall wars den Polizisten wurscht...

Und wenn ich die ganzen golf fahrer mit ihren tfl stripes so sehe, fällt ein gedimmtes fernlicht niemanden auf...

Ich sehe das auch so das es Quatsch ist das die Hersteller das dürfen nur weil sie aus dem eigenen Land sind.

Die TFL-Stripes sind wirklich nicht besser. Diese Chinadinger sind auch nicht zugelassen und verfehlen ihre Funktion als TFL auch noch weil die eh viel zu dunkel sind.

Ich glaube Pegasus hat mich voll und ganz verstanden. Das ist genau meine Meinung

Das ist kein gedimmtes Fernlicht sondern Lampen mit zwei Glühfäden, ähnlich wie bei einer H4 Lampe.

Audi hat bei den ersten Modellen mit Tagfahrlicht auf den Halogen-Fernlichtscheinwerfer verzichtet und stattdessen das Tagfahrlicht eingebaut.

Ok du hast Recht, habe grade mal Google bemüht. das sind dann H15-Lampen. Die kannte ich bis jetzt noch nicht und musste auch noch keine Wechseln auf Arbeit.

Das hat natürlich wirklich nichts mit gedimmten Fernlicht zu tun. Bleibt alles wie vorher bei ist nicht legal.

Ich persönlich finds aber vertretbar und werds bei mir wahrscheinlich umsetzen. Daran wird sich nie ein Mensch stören.

bearbeitet von Benni-XE
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Ich habe niemals behauptet das es legaler wird nur weil´s ein Hersteller aus dem eigenen Land ist, ich habe lediglich gesagt dass das bei denen ganz anders gehandhabt wird. Bei Japanern gucken die dann doch ganz gerne mal genauer hin weil die wissen das viele Teile Importteile sind die meistens keinen Wisch dabei haben. Guckt euch die Bremsanlagen an: Für den IS gibt es größere und bessere Bremsanlagen als die Seriendinger, aber weil die kein E-Prüfzeichen haben, bekommt man die kaum eingetragen, obwohl die Bremsleistung und somit die Sicherheit drastisch gesteigert wird. Anders bei nem Golffahrer der mal eben ne Porschebremse reinbasteln darf, die nach den Angaben vom Freundlichen eigentlich nicht in dem Wagen getestet ist, aber der bekommt sie locker eingetragen weil die ein Prüfzeichen haben und "die Bremsleistung nicht negativ beeinflussen". Da packe ich mir doch an den Kopf. Das du mit Rückleuchten ohne E-Zeichen durch den TüV gekommen bist und nach einem Unfall die grünen nichts gemacht haben nenne ich jetzt einfach mal Glück, denn wenn es nach der geltenden Gesetzeslage gelaufen wäre, hättest du damit eigentlich Stress bekommen müssen. Und das mit den H15-Lampen; Ok, sind andere Leuchtmittel, aber sind die Scheinwerfer deswegen automatisch mit denen getestet? Ich denke nicht. Ds Thema haben wir hier auch schon bei Xenonumbauten gehabt (Scheinwerferzulassungen nur mit bauartgeprüften Leuchtmitteln, nichts anderes). Legal wird das nie werden, nur für manche ist es einfacher als für andere, einfach weil Importflitzer ihre Sachen aus dem Ausland ohne die Prüfzichen und Unterlagen bestellen müssen weil im Ausland noch logisch gedacht wird (siehe Beispiel mit den Bremsen). Könnte mich da jedes Mal wieder tierisch drüber aufregen was den Bürokratenstaat Deutschland angeht. Keinen Sinn für Logik, aber Papiere für die Unterlagen haben wollen damit auch alles passt. In diesem Sinne: Ich werde mal gucken wo man noch tunen darf ohne den halben Regenwald umnieten zu müssen damit man auch ja die passenden Unterlagen hat ;)

bearbeitet von VanZan
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Und das mit den H15-Lampen; Ok, sind andere Leuchtmittel, aber sind die Scheinwerfer deswegen automatisch mit denen getestet? Ich denke nicht. Ds Thema haben wir hier auch schon bei Xenonumbauten gehabt (Scheinwerferzulassungen nur mit bauartgeprüften Leuchtmitteln, nichts anderes).

Wenn das original vom Hersteller ist, werden die Scheinwerfer damit getestet und zugelassen sein.

Es war jetzt nicht davon die Rede das ich bei mir H15 einbauen will. Nur das wir uns jetzt nich falsch verstehen. ;)

Andere Leuchtmittel geht definitiv nicht oder nur mit lichttechnischen Gutachten, was ja kein Mensch bezahlen kann.

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@Benni

Ich schwanke momentan noch zwischen umgebauten neblern und dem gedimmten Fernlicht. Wird wohl aufs fernlicht hinauslaufen, wobei ich mir da schon denke warum, da könnt ich auch gleich einfach das abblendlicht auf zündung schalten...

Na mal gucken. LEDs in den neblern und das dann entsprechend anschließen wär optisch natürlich sehr geil...

@VanZan

Zeig mir mal die Polizisten, die sich mit Japanern 1a auskennen. Die gibts einfach extrem selten. 99% haben keinen plan. Heutzutage ist es ja selbst schwer die richtige felgengröße rauszufinden, früher stand das schön im fahrzeugschein. Heute nur noch die kleinste, bin auch ewig mit M felgen auf dem 5er durch die gegend gefahren, da haben sie wenigstens mal gefragt. RX8 felgen auf einem Accord waren den Polizisten wie auch dem tüver mit honda nabenkappen völlig egal.

Und wenn ich sehe dass die deppen in einem großen Dekra Stützpunkt mit 4 rampen nichtmal meinen range auf dem bremsenprüfstand durchchecken können, weil der permanent allrad hat, dann wird mir einiges klar...

bearbeitet von Pegasus
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@Benni: Das die neuen Scheinwerfer für die Leuchtmittel geprüft sind, ist ja wohl logisch, oder? ;) Es ging hier doch um Nachrüstsachen, nicht um neue Modelle mit neuen Scheinwerfern.

@Pegasus: Nur weil die sich nicht auskennen und nicht auf den ersten Blick erkennen das du etwas (nach der Gesetzeslage) nicht legales an deinem Auto spazieren fährst, macht das Ganze aber nicht legal. Wenn im Gesetzestext steht (überspitzt formuliert): "Ein Lexus IS 200 darf keine 20" Räder haben weil damit nicht mehr gewährleistet ist das die Räder nicht irgendwo schleifen" und du packst dir 20" Räder drauf, ist es egal ob die grünen oder der TüV-Prüfer nix sagen, du verstößt trotzdem gegen die Rechtslage die die 20" Räder auf dem Wagen verbietet. Theoretisch könnte im Ernstfall der TüV-Prüfer der dir darauf TüV gegeben hat seinen Job verlieren wenn es hart auf hart kommt. Klar ist es deren eigene Dummheit, aber nur weil einer mal dezent weg guckt heißt es nicht das bei einem Unfall mit eventueller Todesfolge nicht vielleicht doch mal nachgeforscht wird und dabei raus kommt das da Sachen verändert wurden die nicht hätten sein dürfen. -> Zahlemann und Söhne + ein schlechtes Gewissen weil du jemandem Schaden zugefügt hast durch eine illegale Umbaumaßnahme. (zumindest Hoffe ich das du noch sowas wie ein Gewissen hast, aber davon gehe ich jetzt mal aus ;) )

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@VanZan

Ja genau. Als ob ich mit ner uzzi durch nen kindergarten gehe...

Jetzt komm mal runter! Hier gehts um licht an einem fahrzeug! Glaube kaum, dass durch eine 21 watt birne 3 andere autofahrer geblendet werden, alle vollkommen erstarren und ineinander fahren...

OK in deiner welt wärs so. Dann beweis mir das mal, wenn serienmäßige tfl-leds weit helleres licht erzeugen mit deutlich mehr Streuung.

Fahr mal weiter strich 50, 70, 100 komm nie drüber, das wär nämlich gegens gesetz und hab "spaß" - ich klink mich hier aus

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Das es mit Fernlicht nicht legal ist wissen wir alle und ich finde da muss man nicht ewig drauf rumdiskutieren und es muss jeder selber Wissen wa er machen will.

Vom Prinzip her seh ich TFL auch als totalen Quatsch an, man kann auch einfach Licht anmachen und gut ist, das hat jedes Auto sogar Serienmäßig. ;) Mach ich jetzt ja auch so. Denn mit Licht fahren ist schon sehr sinnvoll.
Mich Interessiert das gedimmte Fernlicht TFL eher aus optischen Gründen weil mir dieser US-Look gefällt.

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