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RX Lenkungsproblem


gwen

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Guten Tag,

wir lernen also:

- es gibt einen / oder mehrere Schäden an der Lenkung

- der Hersteller hat einen „weitläufigen internen Prozess in Gang“ gesetzt

- ein Autofahrer muss artig sein, da er ansonsten der Erpressung bezichtigt wird

- hier wurde und wird nicht „reich geklagt“

Geschichten über verbrühte Unterhosen oder flüchtende Hinterräder mögen kurzweilig sein, haben hingegen eine andere Dimension bezüglich möglicher Konsequenzen jedenfalls in DE.

Die Bandbreite einer Argumentation zwischen „wieso, ist doch nix passiert!“, „der Hersteller hat sich juristisch korrekt verhalten“ oder „Restaurantgutscheinen“ vom kulanten Autohaus, läßt das wichtigste Kriterium ausser acht:

Den Kundenumgang eines Unternehmens im Ernstfall.

Ein sensibles Terrain für einen Hersteller, der viel Geld investiert, um seine Kunden davon zu überzeugen, dass für ihn andere (Qualitäts)Maßstäbe gelten.

Business as usual... kanns nicht sein, das hieße die Tragweite eines derartigen Schadens sträflich zu unterschätzen.

Und wenn hier von einem „Soldaten“ die Angelegenheit als „sehr sehr amüsant“ abgetan wird, oder gar „böse, absurde Beispiele“ benannt werden, entsteht sehr leicht der Eindruck, dass hier nicht viel gelernt worden ist, denn diese Meinung könnte ja auch im Konzern selbst reflektiert worden sein, .... natürlich nur eine höchst unwahrscheinliche, abenteuerliche Hypothese...

Ich wünsche der Moderateuse einen besseren Ausgang ihrer Auto Liebesgeschichte, wie man so hört, soll ja wohl bald eine Stellungnahme zu erwarten sein, so ganz schick mit Stempel.

Ein Forum unter dem Hersteller Dach ist ein vielschichtiger Abenteuerspielplatz, perfekt geeignet, Feedback aus erster Hand zu erhalten. HINGEGEN ACHTUNG: der Feind hört (liest) immer mit... und kann im Ernstfall dann seine Soldaten (Läufer) von der Leine lassen, alles schick anonym.

Hingegen geht die Lufthoheit verloren, wenn Verhaltensweisen gegenüber anspruchsvollen Kunden, die man ja mühsam erobert hat, nicht authentisch verantwortungsvoll und plausibel erfolgen... oder eben wirklich nur „business as usual“ kurzfristig gedacht und gehandelt wird.

Foren sind gut und wirkungsvoll, denn sie werden auch gelesen und gefüttert von Menschen, die etwas bewegen WOLLEN.... Für einen Hersteller geraten sie dann hingegen leicht ausser Kontrolle.

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...zweitens konnte ich mich ausführlich mit der lieben alten Münchenerin darüber austauschen...

Hallo Lexington,

also, dass Gwen lieb sein soll, kann ich ja noch glauben...aber auch alt???

Gruss Todde

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"Ob lose Radmuttern ein harmloser Defekt sein können, wage ich zu bezweifeln."

Natürlich nicht!

Da hat ein Mechaniker Mist gebaut! :thumbup:

Und man hat eine Chance rechtzeitig zu reagieren(wenn man nicht ganz taub ist und der Popometer funktioniert)und anzuhalten, da meist bevor das Rad wegfliegt, es anfängt Geräusche zu machen und das jeweilige Rad rumeiert!

Bei dem hier heiss diskutierten Fall hat man keine Chance!

Ebenso bei einem Bremsenausfall!

Das ist der wesentliche Unterschied!

Meine ich!

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Ein Forum unter dem Hersteller Dach ist ein vielschichtiger Abenteuerspielplatz, perfekt geeignet, Feedback aus erster Hand zu erhalten. HINGEGEN ACHTUNG: der Feind hört (liest) immer mit... und kann im Ernstfall dann seine Soldaten (Läufer) von der Leine lassen, alles schick anonym.

Versteh ich nicht ganz :thumbup:

Hier sind wohl keine anonymen Soldaten unterwegs, dafür ist das Forum zu persönlich. Und wir sind UNABHÄNGIG von Lexus!

Das hier ist ein Forum FÜR Lexus Fahrer VON Lexus Fahrern!

bearbeitet von psaiko
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Ich bring mal ein bissl Technik hier rein.

Link ToyoDIY Lenksäule

Link ToyDIY Lenkgetriebe

für mich schaut das aus wie eine feste mechanische Verbindung vom Lenkrad runter zum Lenkgetriebe. Die Lenkung soll elektrisch sein? Kann damit nicht die Servopumpe gemeint sein der elektrisch betrieben wird? Ich erkenn da nicht wirklich was dran...oder das Programm hat was falsches drinnen und zeigt die Lenkung z.b. vom RX300 :thumbup:

greets

Tom

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Und wieder KOMMUNIKATION! :thumbup::huh:

Wenn die große Gefahr besteht, dass der Empfänger aufgrund einer rhetorischen Demonstration die Kernaussage nicht mehr versteht, muss man sich auch nicht wundern, wenn man das nicht erreicht, was man möchte. Egal. Is leider eh vorbei.

Ich wäre gerne Lexus-Soldat, wenn ich (immerhin war ich Offizier, hey!) dann auch standesgemäß rechts hinten, mit Shiatsu, Ihr wisst schon....aber leider ist es so, wie Psaiko es formuliert hat. Wir sind ja sogar noch dümmer! Soldaten ohne Sold! Wie heißen eigentlich die?

Darf ich eigentlich als Lexus-Soldat weiterhin VW und Peugeot behalten oder muss ich die jetzt doch noch ganz schnell verkaufen?

Für die beiden Geschichten, die ich zum Grundsatzverständnis meiner Meinung eingefügt hatte, gilt: mir fiel spontan da nichts anderes ein. Ich hätte auch: "plötzlich hatte der Fahrer das Lenkrad in der Hand ohne Verbindung zum Lenkgestänge" oder sowas schreiben können, da wäre wohl ein massiver Defekt, der, wenn kein Schaden auftritt, die gleichen Konsequenzen nach sich zöge (Achtung, das ist Konjunktiv und muss jetzt nicht wieder explizit als Beispiel in der Diskussion durchgekaut werden) die gleichen Schadenersatzkonsequenzen nach sich. Keine.

Übrigens noch ein positives Beispiel für die elektrische Lenkung, das mir jetzt gerade einfällt (ohne dass mir bitte jetzt wieder unterstellt wird, dass ich pittis und Gwens RX-Mangel verniedliche oder sonstwas): Letztes Jahr hatte ich einen Unfall. Manch einer erinnert sich an den Bericht. Vom Ablauf her der gleiche Vorgang wie beim ADAC-Sicherheitstraining oder bei LEXUS Live! in Hockenheim: Schleuderplatte! Also bei Geradeausfahrt ein seitlicher Schlag auf die Hinterachse, um das Heck ausbrechen zu lassen. Der GS, spätestens seit Lexus Live wissen wir das ja praktisch, lenkt dann selbstständig gegen und stabilisiert sich so selbst. Mir ist das auf der mittleren Spur auf der Autobahn bei Tempo 100 mit dem Schlag des 5er BMW ins Heck/Seite so ergangen und der GS hat sich selbst so austariert, dass ich die Geradeausfahrt immer fortsetzen konnte und nie ins Schleudern kam. Segen dieser Technik - in pittis und Gwens Fällen Fluch der Technik!

@test: PN.

cu

Lexington

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boergy, natürlich ist das alles mechanisch. nur die MITHILFE geschieht beim 400h elektrisch mit einem motorle anstelle einer blubber-blubber-öl-keilriemen-servopumpe mit sabberndem plastikdeckel. und dieses HILFSmotorle hat ziemlich viel kraft.

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Versteh ich nicht ganz :thumbup:

Hier sind wohl keine anonymen Soldaten unterwegs, dafür ist das Forum zu persönlich. Und wir sind UNABHÄNGIG von Lexus!

Das hier ist ein Forum FÜR Lexus Fahrer VON Lexus Fahrern!

ich glaub da täuscht du dich :huh:

schau dir mal das profil von mike911 an . interessant was man da sieht :g:

nur 1 beitrag, diesen zu einem "speziellen" thema, kurz vorher angemeldet, nie wieder gesehen

also wenn das kein lakai von toy/lex händler in pasc*ing ist ...

mfg

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boergy, natürlich ist das alles mechanisch. nur die MITHILFE geschieht beim 400h elektrisch mit einem motorle anstelle einer blubber-blubber-öl-keilriemen-servopumpe mit sabberndem plastikdeckel. und dieses HILFSmotorle hat ziemlich viel kraft.

is mir klar :) nur es betseht anhand dem Teileplan eine fixe mechanische Verbindung der Lenkung, also müsste man auch oben am Lenkrad es merken. Das die Räder in eine andre Richtung lenken als gelenkt wird, ohne das ich was am Lenkrad merke, weisst darauf hin, das doch keine Verbindung zwischen Lenksäule und Getriebe besteht, ausser die hat einen Schaden (Spiel in der Lenkung???) da kann man nur rumtheoretisieren.

Blöde Frage, kann man den RX400h am Stand lenken ohne das der Wagen an ist? So wie bei einem normalen Wagen der Servo hat?

greets

Tom

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ich glaub da täuscht du dich :)

schau dir mal das profil von mike911 an . interessant was man da sieht :)

nur 1 beitrag, diesen zu einem "speziellen" thema, kurz vorher angemeldet, nie wieder gesehen

also wenn das kein lakai von toy/lex händler in pasc*ing ist ...

mfg

:) 100% richtig!!

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boergy, natürlich ist das alles mechanisch. nur die MITHILFE geschieht beim 400h elektrisch mit einem motorle anstelle einer blubber-blubber-öl-keilriemen-servopumpe mit sabberndem plastikdeckel. und dieses HILFSmotorle hat ziemlich viel kraft.

Und wenn der E-Motor macht was er will, so passiert es, daß Du nach links lenken willst, aber der E-Motor nach rechts lenken will,

einfach so?!

Blöd was?

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is mir klar :) nur es betseht anhand dem Teileplan eine fixe mechanische Verbindung der Lenkung, also müsste man auch oben am Lenkrad es merken. Das die Räder in eine andre Richtung lenken als gelenkt wird, ohne das ich was am Lenkrad merke, weisst darauf hin, das doch keine Verbindung zwischen Lenksäule und Getriebe besteht, ausser die hat einen Schaden (Spiel in der Lenkung???) da kann man nur rumtheoretisieren.

Blöde Frage, kann man den RX400h am Stand lenken ohne das der Wagen an ist? So wie bei einem normalen Wagen der Servo hat?

greets

Tom

Der Gesetzgeber in Deutschland (vertreten durch das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg) schreibt für jedes Fahrzeug zur Erteilung der allgemeinen Betriebserlaubnis eine direkte mechanische Verbindung zwischen Lenkrad und gelenkten Rädern zwingend vor, so dass bei Ausfall der hydraulischen oder elektrischen Lenkhilfen immer noch ein Lenken, wenn auch unter erschwerten Bedingungen, möglich sein muss.

Diesen Ausfall kann jeder mal testen, in dem er mal versucht sein bergab mit ausgeschaltetem Motor rollendes Fahrzeug abzubremsen. Da musst du auf die Bremse treten wie ein Pferd damit sich überhaupt etwas tut. So ähnlich stelle ich mir das auch beim Lenken bei ausgefallener Lenkhilfe vor.

Wenn dann noch die Lenkhilfe verrückt spielt und den Lenkbefehlen des Fahrers kontra gibt, dann gute Nacht.

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Hi Lexington,

schimpfen möchte ich doch gar nicht mit Dir, nur möglichst sachlich diskutieren.

Ich habe mir die Thematik "Produkthaftung" heute noch mal etwas konkreter, sachlicher für die Produktklasse "Automobil" in D und den USA angesehen.

Danach sieht es meiner Meinung nach wie folgt aus (das ist jetzt keine Rechtsberatung oder so etwas, ich bin auch kein Anwalt oder Jurist, sondern kompletter juristischer Laie, wenn auch mit etwas Grundwissen in Produkthaftungsfragen ausgestattet. Oberlehrer bin ich aber auch nicht). Ich will mal versuchen hier 4 Fälle zu unterscheiden:

"Was wäre wenn" in Deutschland (es ist also noch niemandem etwas passiert, ein Produktmangel ist aber schon erkennbar)

Hier greifen rein zivilrechtlich schon mal das Produkthaftungsgesetz und die Produzentenhaftung nach BGB.

Es gibt in diesem Umfeld eine sog. Produktbeobachtungspflicht, d. h. ein Hersteller muss von sich aus (!) sicherstellen, dass er Sicherheitsprobleme im Markt erkennt.

Ein Rückruf wird dann erforderlich, wenn ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.

Es gibt darüber hinaus auch noch eine sog. öffentlich-rechtliche Verantwortung, die lassen wir hier aber mal weg,

denn ich glaube, dass auch gwen mir nun zustimmen wird, dass obige Formulierungen vielleicht schon greifen könnten.

Zumal es ja wohl schon 3 sind, worauf ich gestern per PN aufmerksam gemacht wurde. Demnach gibt es hier im Forum noch ein älteres Posting zu dem Thema.

Der Betroffene hat anscheinend immer noch Ärger mit seiner Lenkung. Seine Lexus-Werkstatt bekommt es bis heute nicht in den Griff, dass die Lenkung

nach längerer Kurvenfahrt anscheinend wieder mit Kraftaufwand in die Nullstellung zurückgedreht werden muß.

Tipp an Lexus: informiert die Werkstätten in einem Land südwestlich von D ganz schnell das besser zu beheben.

Tipp an den Betroffenen: ruf doch nächste Woche noch mal in deiner Werkstatt an, ob's was Neues gäbe :)

"Was wenn" in Deutschland (es ist also jemandem etwas passiert, ein Produktmangel war die Ursache)

Ab hier beginnt klar die strafrechtliche Relevanz, da werden per richterlichem Beschluß auch schon mal

komplette Firmenunterlagen zur Beweissicherung beschlagnahmt. Danach wirds teuer, wenn auch nicht so schlimm wie in den USA

Ein Mensch ist in unserem Rechtsraum halt leider rein monetär weniger wert wie dort und es gibt bei uns auch keine Strafzahlungen.

"Was wäre wenn" in den USA (es ist also noch niemandem etwas passiert, ein Produktmangel ist aber schon erkennbar)

Hier gibt es seit dem Jahr 2000 den sog. TREAD ACT, bedeutet Transportation Recall (dt. Rückruf !) Enhancement, Accountability, Documentation Act.

Hersteller müssen sicherheitsrelevante Defekte oder Fahrzeuge, die nicht die Sicherheitsstandards erfüllen von sich aus (!) der NHTSA

(National Highway Traffic Safety Administration) melden. Dies hat innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Festellung eines Mangels zu geschehen.

Könnte langsam eng werden, oder? Hängt aber letztendlich davon ab wie gut sie die "Entdeckung" intern dokumentiert haben (war da nicht ein Film verschwunden) :)

In den USA kann auch in einem Zivilverfahren jederzeit eine Klage eingereicht werden, die noch gar nicht genau begründet (!) sein muss,

deren Schadenersatzforderungen unbeziffert sein können und für die noch gar keine Beweise (!) vorliegen. Die beschafft sich ein Anwalt dann

im sog. pretrial discovery während dessen ein Unternehmen alle Unterlagen herausgeben muss (Strafandrohung bei Nichtbefolgung), die der Anwalt sehen will.

@Lexington: auf dem Weg kann man sich in den USA sehr wohl schön reich streiten, auch unschuldig beklagte Unternehmen schliessen oft entnervt teure Vergleiche.

Viele Anwälte haben sich dort auf so was spezialisiert.

"Was wenn" in den USA (es ist also jemandem etwas passiert, ein Produktmangel war die Ursache)

Hier sind die Kostenrisiken nach oben offen. Es werden auch gerne exorbitant hohe "Geldstrafen" zur Abschreckung verhängt sog. punitive damages.

GM z.B. mußte nach einem bei einem Auffahrunfall geplatzten Tank letztendlich 1,2 Milliarden (!) $ Strafe bezahlen. Der Mangel war GM bekannt und sie hatten

die Reaktion darauf aus Kostengründen verschleppt.

Zu welchen Konsequenzen ein zu zurückhaltender Umgang mit Produktmängeln konkret führen kann zeigt auch sehr plastisch der japanische Fall Fuso, an den sich sicher einige noch erinnern:

"Takashi Usami, Chairman und früherer Chef des zu Daimler-Chrysler gehörenden japanischen Lkw-Herstellers Fuso, hat als Konsequenz eines jahrelang verzögerten Rückrufs nun seinen Rücktritt eingereicht."

http://www.auto-motor-und-sport.de/news/fu...eck-677828.html

bearbeitet von DrHybrid
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Ich bring mal ein bissl Technik hier rein.

Gute Idee, da spiel ich auch mal mit.

Die Lenkung ist im Prinzip eine ganz normale Zahnstangenlenkung, deren Servounterstützung von einem pfiffig darum liegenden E-Motor erbracht wird,

der sein Drehmoment über eine Kugelumlaufspindel in Form einer Servo-Axialkraft auf die Zahnstange abgibt. Sieht im Schnittbild so aus:

post-3565-1229620906_thumb.jpg

Quelle: japanesecarfans.com

Mir ist nicht ganz klar was die Lenkung macht, wenn der E-Motor nicht mitarbeitet. Die Steigung der Spindel erscheint mir so flach, dass es eigentlich

unmöglich sein sollte, dass die Zahnstange den E-Motor drehen kann (wegen der Selbsthemmung). Vermutlich muss das aber irgendwie gehen, damit

bei Ausfall des E-Motors weiter gelenkt werden kann. Wie bei hydraulichen Servolenkungen ja auch, nur eben schwerer.

Oder macht man die Lenkung gar kaputt wenn man ohne Strom mit Kraft dran dreht? Draue mich aber nicht das bei mir mal auszuprobieren.

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Hy!

Danke für die Infos zur Lenkung.

Wenn aber wie in Gwens Fall bei leichtem Einschlag nach links z.b. die Lenkung in die andre Richtung voll aussschlägt, muss sich das ganze Gestänge bewegen und da ist dann (wenns stimmt) die Lenksäule fix gekoppelt, das heisst, das Lenkrad müsste auch in diese Richtung voll ausschlagen wo der Motor hindreht. So wie es in diesem Fall ist, passiert das aber nicht, also doch keine direkt gekoppelte Lenkung, daher würde mich sehr intressieren ob man den Wagen auch so lenken kann, ohne Strom. Geht das dann aber auch wegen dem Lenkradschloß oder ist dieses nichtmehr vorhanden beim RX400h???

greets

Tom

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Wenn Lenkrad und Räder zwingend mechanisch miteinander verbunden sind, müsste sich das Lenkrad im Wagen also auf jeden Fall entsprechend der aktuellen Ausrichtung der Räder bewegen. Dann verstehe ich aber die Beschreibung in den beiden Fällen nicht, wo sinngemäß (habe den Wortlaut nicht im Kopf) stand, beim lenken nach _rechts_ drehten sich die Räder nach _links_. Das könnte so dann ja nicht stimmen? Ist vielleicht stattdessen gemeint beim _Versuch_ nach _rechts_ zu lenken gab es einen Ruck oder Gegendruck oder ähnliches, so dass sich Lenkrad und Räder nach _links_ drehten, und auch mit hohem Kraftaufwand nicht gegengesteuert werden konnte?

Da ja z.b. der LS eine Überlagerungslenkung (oder so ähnlich) hat, d.h. beim Einschlag können sich die Räder mehr oder weniger in die gleiche Richtung drehen, wäre es aber auch denkbar (falls dies mechanisch nicht unmöglich ist), dass bei einem leichten Einlenken und inkorrekter Korrektur des Einlenkwinkels ein leichter Einschlag der Räder in Gegenrichtung folgen könnte. Dann müssten sich aber die Räder beim weiteren Einlenken ich die richtige Richtung drehen.

Mir geht übrigens gar nicht darum, die Aussagen der Betroffenen zu bezweifeln sondern eher darum, die mechanische Ursache zu verstehen...

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Mir geht übrigens gar nicht darum, die Aussagen der Betroffenen zu bezweifeln sondern eher darum, die mechanische Ursache zu verstehen...

mir gehts auch so....den das Erlebnis widerspricht dem technisch möglichen ;)

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Einige Modelle LS zB. lenken doch selbstständig in eine Parklücke! ;)

Also macht ein Elektromotor mit Hilfe der elektronischen Steuerung im Störungsfall was er will!!!!!!!!!!!! :(

Trotz mechanischer Verbindung (Lenksäule). ;)

Ja sicher..aber dabei dreht sich ja das Lenkrad. Und so wie ich das "Problem" (ich nenns mal so) verstanden habe:

ich lenke nach links..räder drehen sich nach rechts..

dann kann da mechanisch keine feste verbindung sein. vllt is es so, dass im normalfall die lenksäule abgekoppelt wird und nur noch als "signalgeber" fungiert, wie schnell man wohin lenkt. dies wird von sensoren abgenommen, und dann elektrisch umgesetzt.

wenn kein strom da ist, auto aus oder sonstwas, also in dem fall wo eine "normale" lenkung ohne servounterstützung auskommt, "fällt" die lenksäule im lenkgetriebe auf die verzahnung und eine direkte mechanische verbindung ohne elektrik, wie in jedem anderen auto auch, kommt zustande, um ein lenken im störfall zu ermöglichen.

wenn nun aber strom da ist, und das system denkt alles ist in ordnung, dann "trennt" sie die verbindung ja um elektrisch zu lenken. allerdings wenn die sensoren da einen an der waffel haben, gleich in welcher art, dann ist meiner ansicht nach dieser fehler nachzuvollziehen.

aber trotzdem darf soetwas auf gar keinen fall vorkommen!

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Hi Lexington,

schimpfen möchte ich doch gar nicht mit Dir, nur möglichst sachlich diskutieren.

Ich habe mir die Thematik "Produkthaftung" heute noch mal etwas konkreter, sachlicher für die Produktklasse "Automobil" in D und den USA angesehen.

Danach sieht es meiner Meinung nach wie folgt aus (das ist jetzt keine Rechtsberatung oder so etwas, ich bin auch kein Anwalt oder Jurist, sondern kompletter juristischer Laie, wenn auch mit etwas Grundwissen in Produkthaftungsfragen ausgestattet. Oberlehrer bin ich aber auch nicht). Ich will mal versuchen hier 4 Fälle zu unterscheiden:

"Was wäre wenn" in Deutschland (es ist also noch niemandem etwas passiert, ein Produktmangel ist aber schon erkennbar)

Hier greifen rein zivilrechtlich schon mal das Produkthaftungsgesetz und die Produzentenhaftung nach BGB.

Es gibt in diesem Umfeld eine sog. Produktbeobachtungspflicht, d. h. ein Hersteller muss von sich aus (!) sicherstellen, dass er Sicherheitsprobleme im Markt erkennt.

Ein Rückruf wird dann erforderlich, wenn ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.

Es gibt darüber hinaus auch noch eine sog. öffentlich-rechtliche Verantwortung, die lassen wir hier aber mal weg,

denn ich glaube, dass auch gwen mir nun zustimmen wird, dass obige Formulierungen vielleicht schon greifen könnten.

Zumal es ja wohl schon 3 sind, worauf ich gestern per PN aufmerksam gemacht wurde. Demnach gibt es hier im Forum noch ein älteres Posting zu dem Thema.

Der Betroffene hat anscheinend immer noch Ärger mit seiner Lenkung. Seine Lexus-Werkstatt bekommt es bis heute nicht in den Griff, dass die Lenkung

nach längerer Kurvenfahrt anscheinend wieder mit Kraftaufwand in die Nullstellung zurückgedreht werden muß.

Tipp an Lexus: informiert die Werkstätten in einem Land südwestlich von D ganz schnell das besser zu beheben.

Tipp an den Betroffenen: ruf doch nächste Woche noch mal in deiner Werkstatt an, ob's was Neues gäbe ;)

"Was wenn" in Deutschland (es ist also jemandem etwas passiert, ein Produktmangel war die Ursache)

Ab hier beginnt klar die strafrechtliche Relevanz, da werden per richterlichem Beschluß auch schon mal

komplette Firmenunterlagen zur Beweissicherung beschlagnahmt. Danach wirds teuer, wenn auch nicht so schlimm wie in den USA

Ein Mensch ist in unserem Rechtsraum halt leider rein monetär weniger wert wie dort und es gibt bei uns auch keine Strafzahlungen.

"Was wäre wenn" in den USA (es ist also noch niemandem etwas passiert, ein Produktmangel ist aber schon erkennbar)

Hier gibt es seit dem Jahr 2000 den sog. TREAD ACT, bedeutet Transportation Recall (dt. Rückruf !) Enhancement, Accountability, Documentation Act.

Hersteller müssen sicherheitsrelevante Defekte oder Fahrzeuge, die nicht die Sicherheitsstandards erfüllen von sich aus (!) der NHTSA

(National Highway Traffic Safety Administration) melden. Dies hat innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Festellung eines Mangels zu geschehen.

Könnte langsam eng werden, oder? Hängt aber letztendlich davon ab wie gut sie die "Entdeckung" intern dokumentiert haben (war da nicht ein Film verschwunden) :(

In den USA kann auch in einem Zivilverfahren jederzeit eine Klage eingereicht werden, die noch gar nicht genau begründet (!) sein muss,

deren Schadenersatzforderungen unbeziffert sein können und für die noch gar keine Beweise (!) vorliegen. Die beschafft sich ein Anwalt dann

im sog. pretrial discovery während dessen ein Unternehmen alle Unterlagen herausgeben muss (Strafandrohung bei Nichtbefolgung), die der Anwalt sehen will.

@Lexington: auf dem Weg kann man sich in den USA sehr wohl schön reich streiten, auch unschuldig beklagte Unternehmen schliessen oft entnervt teure Vergleiche.

Viele Anwälte haben sich dort auf so was spezialisiert.

"Was wenn" in den USA (es ist also jemandem etwas passiert, ein Produktmangel war die Ursache)

Hier sind die Kostenrisiken nach oben offen. Es werden auch gerne exorbitant hohe "Geldstrafen" zur Abschreckung verhängt sog. punitive damages.

GM z.B. mußte nach einem bei einem Auffahrunfall geplatzten Tank letztendlich 1,2 Milliarden (!) $ Strafe bezahlen. Der Mangel war GM bekannt und sie hatten

die Reaktion darauf aus Kostengründen verschleppt.

Zu welchen Konsequenzen ein zu zurückhaltender Umgang mit Produktmängeln konkret führen kann zeigt auch sehr plastisch der japanische Fall Fuso, an den sich sicher einige noch erinnern:

"Takashi Usami, Chairman und früherer Chef des zu Daimler-Chrysler gehörenden japanischen Lkw-Herstellers Fuso, hat als Konsequenz eines jahrelang verzögerten Rückrufs nun seinen Rücktritt eingereicht."

http://www.auto-motor-und-sport.de/news/fu...eck-677828.html

zur ergänzung:

Produktsicherheitsgesetz (gilt seit einigen jahren in der EU mit den länderspezifischen umsetzungen) auszug daraus:

Sicherheitsanforderungen sind: Verwaltungsvorschriften, innerstaatliche technische Normen (harmonisierte europäische Norm), Stand der Technik und die Sicherheit die der Verbraucher erwarten darf.

Pflichten des Inverkehrbringers:

* Hersteller und Importeure dürfen nur sichere Produkte in den Verkehr bringen und müssen sich danach über eventuell aufgetretene Gefahren informieren und darauf hinweisen (Warnhinweise sind anzubringen). Wenn erforderlich, dürfen solche Produkte nicht mehr in den Verkehr gebracht und müssen vom Markt genommen (Rückruf) werden.

* Inverkehrbringer haben an der Aufklärung mitzuwirken und nach Schädigungen von Personen den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zu informieren und auf dessen Verlangen, ein unverändertes Produkt zur Verfügung zu stellen.

* Händler haben Hersteller und Importeure zu unterstützen und dürfen keine unsicheren oder scheinbar unsicheren Produkte wissentlich in Verkehr bringen. Sie haben Hinweise weiterzugeben und bei der Umsetzung von Maßnahmen mitzuwirken.

für kraftfahrzeuge gibts offensichtlich in deutschland eine eigene variante:

Kraftfahrtbundesamt (KBA): Kodex zur Ausführung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) bei Straßenfahrzeugen. Flensburg: Kraftfahrtbundesamt. November 2005.

danach ist ein nicht sicheres produckt:

2.2.3 Nicht sicheres Produkt (ernste Gefahr)

Nicht sicher ist ein Produkt, wenn es den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

anwendbarer Rechtsverordnungen nicht entspricht oder die Sicherheit und Gesundheit

der Verwender oder Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer

Fehlanwendung gefährdet 6 . Der Mangel oder die Gefährdung treten plötzlich und unvor-

hersehbar auf. Sie stellen für den Verwender oder Dritte eine unabwendbare unmittelba-

re Gefahr dar.

wen das ganze interessiert bitte nach "Kodex zur Ausführung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) bei Straßenfahrzeugen"

googeln und runterladen (wenn ich den link hier reinstelle funktionierts nicht)

bearbeitet von williz
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